Frau Herzig erläuterte, dass
das Ziel sei, die Kreistagsmitglieder über einen Teil der Organisation und der
Struktur des Katastrophenschutzes zu informieren. Im Landkreis gebe es
Handlungsbedarf für die Vorhaltung und Planung des Katastrophenschutzes. Die
Mittel müssen im Haushalt eingestellt werden für die Ausstattungen, die in den
Feuerwehren für den Katastrophenfall nicht vorhanden seien. Der
Katastrophenfall soll verhindert werden. Außerdem soll nicht zusätzlich etwas
vorgehalten werden, sondern man wolle die Mittel, die bereits da sind nutzen.
Aus diesem Zusammenhang werde auf Hilfsorganisationen zurück gegriffen, die
schon über Ausstattung und Fahrzeuge verfügen. Der Landkreis sei in der
Pflicht, die nötige Unterstützung zu leisten. Es erfolge eine enge
Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden. Aus dem Haushaltsplan 2012 ergebe
sich, dass finanzielle Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahmen fehlen. Zum
Ende des Jahres 2011 werde den Kreistagsmitgliedern ein Vorschlag vorgelegt,
woraus zu entnehmen sein wird, welche Mittel erforderlich seien. Man prüfe
ebenso Alternativvarianten, die zu einer besseren Umsetzung führen sollen.
Herr Zeymer, verwies auch auf
die Stadt Haldensleben, was ihn zu der Frage führt, ob eine
„Doppelanschaffung“ von Ausrüstungsgegenständen geprüft wird.
Frau Herzig verwies auf die
Vorlage.
Herr Keindorff fragte ob die
Rettungsdienstorganisation Ackermann nicht mit einbezogen sei, woraufhin Frau Herzig ihm erklärte, dass dies in
Abstimmung mit der Organisation beschlossen worden sei, da ein Fachdienst durch
eine Organisation abgedeckt sein soll und Firma Ackermann dazu nicht in der
Lage wär.
Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen und an den Kreistag weiter
geleitet.