Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Zuwendung des Landkreises Börde für das Vorhaben "Feldgehölzumgestaltung / Biomassenutzung"  

 
 
46. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.3 Beschluss:667/63/2011
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 31.08.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:40
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
667/63/2011 Zuwendung des Landkreises Börde für das Vorhaben "Feldgehölzumgestaltung / Biomassenutzung"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Prost
Bredthauer Dezernent IV
Federführend:Bauordnungsamt Beteiligt:Dezernat IV
Bearbeiter/-in: Niemann, Heidemarie   

Der Landkreis Börde fördert das Projekt „Feldgehölzumgestaltung / Biomassenutzung“ des Landschaftspflegeverbandes Grüne Umwelt durch Kostenübernahme des Projektteiles: „Projektbegleitende Dokumentation und Konzeption“ in Höhe von 12

Herr Bredthauer gab eine kurze Erläuterung zur Vorlage.

 

Herr Schmidt hielt den Umbau für eine gute Idee, da ein Nutzen durch die Verwendung der Hölzer entstehe und sich das Problem ansonsten noch mehr zuspitzen würde.

 

Herr Bredthauer erwähnte, dass man mehrere Projektträger finden müsse, die das Ausgestalten als wirtschaftlich selbst tragendes Unternehmen oder Projekt vornehmen würden.

 

Herr Buchwald stimmte zu, dass ein Umbau sinnvoll sei. Er erklärte auch, dass man ein Realverbandsgesetz benötige, durch das eine Finanzierung durch die Eigentümer vorgenommen wird, da dies nicht Aufgabe des Landkreises sei.

 

Herr Bredthauer entgegnete daraufhin, dass die Durchsetzung eines solchen Gesetzes zu lang dauern würde. Es gehe lediglich um die Förderung eines Projektes.

 

Herr Zeymer sagte, dass eine Lösung gefunden werden muss, aber ein radikaler Umbau Konsequenzen habe, da Pappeln bestimmte Funktionen haben. Wertvolle Bereiche müssen von dem Umbau ausgeschlossen werden.

 

Herr Bredthauer verwies Herrn Zeymer auf den Inhalt der Vorlage und stellte dar, dass nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde Maßnahmen durchgeführt werden.

 

Herr Keindorff erklärte, dass ein Umbau nicht als zu radikal angesehen werden dürfe. Außerdem seien die Pappeln eine Gefährdung für die Bauern. Man müsse ebenfalls rechtliche Aspekte bedenken, da es mit vielen Schwierigkeiten verbunden sei, die Eigentümer als finanzielle Träger zu verpflichten.

 

Herr Bredthauer fügte hinzu, dass auch mit Zustimmung des Kreisausschusses keine voreiligen Maßnahmen durchgeführt werden.

 

Herr Kanngießer äußerte, dass ein Umbau nicht radikal, sondern sinnvoll sei, da diese Pappeln auch eine Gefährdung darstellen.

 

Frau Engelbrecht stimmte dem zu.

 

Frau Brakebusch ergänzte, dass eine Regelung getroffen werden müsse. Das Realverbandsgesetz sei jedoch zu schwer umsetzbar.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   mehrheitlich

Ablehnung:      eine

Enthaltung:      keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 667/63/2011 erhoben.