Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Landkreis Börde gewährt gemäß der Richtlinie „Leaderprojektförderung“ folgende Zuwendungen:
* BÖL = Lokale Aktionsgruppe (LAG) Bördeland * FH = Lokale Aktionsgruppe (LAG) Flechtinger Höhenzug
Sachdarstellung, Begründung: Im Vermögenshaushalt des Landkreises Börde stehen Mittel für die Förderung von Vorhaben der Lokalen Aktionsgruppen Leader bereit. Die Vergabe erfolgt gemäß der Richtlinie des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von Leader-Konzepten dienen (Leaderprojektförderung) vom 30.06.2009.
Mit Schreiben vom 23.06.2011 teilte das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte dem Landkreis Börde mit, dass keine Kofinanzierungsmittel für den Förderbereich RELE, Teil E Dorfentwicklung und ländlicher Tourismus zur Verfügung stehen. In den Vorjahren hatte das Land Sachsen-Anhalt diese Mittel bereitgestellt. Für die im Beschlussvorschlag benannten Vorhaben besteht daher die Notwendigkeit, andere Möglichkeiten der Bereitstellung der Mittel der nationalen Kofinanzierung zu erschließen. Demzufolge hat das ALFF Mitte den Antragstellern mit Schreiben vom 07.07.2011 empfohlen, eine Zuwendung in Höhe der erforderlichen nationalen Kofinanzierung beim Landkreis Börde zu beantragen.
Die Projektträger wurden durch das Regionalmanagement „Vor-Ort“ über die Modalitäten der Antragstellung beraten. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liegen die Anträge noch nicht vor.
Ohne Absicherung der nationalen Kofinanzierung wird das ALFF die Anträge ablehnen, so dass die Projekte wahrscheinlich nicht verwirklicht werden.
Die 5 Projekte wurden von den Mitgliederversammlungen der LAG´n beschlossen, dienen der Umsetzung der Leaderstrategie und sind in den Prioritätenlisten 2011 enthalten. Die Leadermanager bestätigen diese Sachverhalte. Gemäß ILEK-Leitprojekt Nr. 17 entsprechen die Vorhaben den Zielen der integrierten ländlichen Entwicklung der ILE-Region Magdeburg und liegen im kreislichen Interesse des Landkreises Börde.
Die Förderfähigkeit der Projekte wurde durch das ALFF Mitte geprüft. Ebenso ist das ALFF Mitte für die Durchführung der Förderung und die Nachweisprüfung der Verwendung der Mittel federführend zuständig.
Maßgaben:
Die Erteilung eines Zuwendungsbescheides setzt das Vorliegen eines Förderantrages beim Landkreise Börde voraus.
Die Förderung wird unter dem Vorbehalt der Bewilligung des RELE-Antrages durch das ALFF Mitte gewährt.
Eine eventuelle Übertragung der durch den Landkreis Börde bereitgestellten Mittel in das Folgejahr ist durch die Antragsteller gesondert zu beantragen.
Anlagen:
1. Schreiben des ALFF Mitte (Posteingang LK Börde am 11.07.2011) mit anliegenden Kopien der Schreiben an die Antragsteller
2. Stellungnahmen des Leadermanagements der LAG´n „Bördeland“ und „Flechtinger Höhenzug“
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