Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Umsetzung des Aufstellungserlasses Katastrophenschutz  

 
 
46. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.9
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 31.08.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:40
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
684/38/2011 Umsetzung des Aufstellungserlasses Katastrophenschutz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:R. Lütge
Herzig Dezernentin II
Federführend:Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Bearbeiter/-in: Dalügge, Helga

Beschlussvorschlag:

Frau Herzig erläuterte, dass das Ziel sei, die Kreistagsmitglieder über einen Teil der Organisation und der Struktur des Katastrophenschutzes zu informieren. Im Landkreis gebe es Handlungsbedarf für die Vorhaltung und Planung des Katastrophenschutzes. Die Mittel müssen im Haushalt eingestellt werden für die Ausstattungen, die in den Feuerwehren für den Katastrophenfall nicht vorhanden seien. Der Katastrophenfall soll verhindert werden. Außerdem soll nicht zusätzlich etwas vorgehalten werden, sondern man wolle die Mittel, die bereits da sind nutzen. Aus diesem Zusammenhang werde auf Hilfsorganisationen zurück gegriffen, die schon über Ausstattung und Fahrzeuge verfügen. Der Landkreis sei in der Pflicht, die nötige Unterstützung zu leisten. Es erfolge eine enge Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden. Aus dem Haushaltsplan 2012 ergebe sich, dass finanzielle Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahmen fehlen. Zum Ende des Jahres 2011 werde den Kreistagsmitgliedern ein Vorschlag vorgelegt, woraus zu entnehmen sein wird, welche Mittel erforderlich seien. Man prüfe ebenso Alternativvarianten, die zu einer besseren Umsetzung führen sollen.

 

Herr Zeymer, verwies auch auf die Stadt Haldensleben, was ihn zu der Frage führt, ob eine „Doppelanschaffung“ von Ausrüstungsgegenständen geprüft wird.

 

Frau Herzig verwies auf die Vorlage.

 

Herr Keindorff fragte ob die Rettungsdienstorganisation Ackermann nicht mit einbezogen sei, woraufhin Frau Herzig ihm erklärte, dass dies in Abstimmung mit der Organisation beschlossen worden sei, da ein Fachdienst durch eine Organisation abgedeckt sein soll und Firma Ackermann dazu nicht in der Lage wär.

 

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen und an den Kreistag weiter geleitet.