Die “Satzung des Landkreises Ohrekreis über die
Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfgebührensatzung –
AGS)” vom 17. Dezember 2001 in der Fassung der Fünften Änderungssatzung
vom 14. Dezember 2006 gilt gemäß § 16 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung
(LKGebNRG) in den von der Neuordnung des Gebietes des Landkreises betroffenen
Gemeinden bis auf weiteres als bisheriges Kreisrecht fort.
Die “Satzung
des Landkreises Ohrekreis über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallentsorgung (Abfgebührensatzung – AGS)” vom 17. Dezember 2001
in der Fassung der Fünften Änderungssatzung vom 14. Dezember 2006 gilt gemäß §
16 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung (LKGebNRG) in den von der
Neuordnung des Gebietes des Landkreises betroffenen Gemeinden bis auf weiteres
als bisheriges Kreisrecht fort.
Die Vertragsverhandlungen mit den vom Landkreis Börde beauftragten Entsorgungsunternehmen sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Ergebnisse der Vertragsverhandlungen sind in den Kalkulationen, Satzungen und Entgeltordnungen zu berücksichtigen. Die Sitzungsunterlagen konnten deshalb noch nicht umfassend fertiggestellt werden. Ich bitte um Verständnis