Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag nimmt zur Kenntnis : Die “Satzung des Landkreises Ohrekreis über die
Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung – AES)” vom 14. Dezember
2006 gilt gemäß § 16 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung (LKGebNRG) in den
von der Neuordnung des Gebietes des Landkreises betroffenen Gemeinden bis auf
weiteres als bisheriges Kreisrecht fort. |
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