Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: 1. Die
“Satzung über die Abfallentsorgung im Bördekreis (Abfallsatzung) vom 17.
Oktober 2001” in der geltenden Fassung gilt gemäß § 16 des Gesetzes zur
Kreisgebietsneuregelung als bisheriges Kreisrecht fort. 2. In
ihrer Fortentwicklung wird die “Satzung über die Abfallentsorgung im
Bördekreis (Abfallsatzung) vom 17. Oktober 2001” in der Fassung der
Zweiten Änderung vom 2. März 2005 durch die als Anlage 1. im Entwurf (Stand :
23.11.2007) beigefügte “Satzung des Landkreises Börde zur Änderung der
Satzung über die Abfallentsorgung im Bördekreis (Abfallsatzung) vom 17. Oktober
2001 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 2. März 2005” geändert. |
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