Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: In Fortentwicklung der Ordnung über die ‚Erhebung von Entgelten für die Abfallentsorgung im Bördekreis (Abfallentgeltordnung)’ als bisheriges Kreisrecht nach § 16 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung beschließt der Kreistag auf der Grundlage der durch den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” beschlossenen, als Anlage 1. beigefügten “Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Abfallgebühren und Entgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ‚Abfallentsorgung’ im Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis Bördekreis)” ab dem 1. Januar 2008 (Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010)’ die als Anlage 2. im Entwurf (Stand : 23.11.2007) beigefügte ‚Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Abfallgebühren im Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis Bördekreis)” (Abfallgebührensatzung - Altkreis Bördekreis)’. |
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