Die “Satzung des Landkreises Ohrekreis über die
Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung – AES)” vom 14. Dezember
2006 gilt gemäß § 16 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung (LKGebNRG) in den
von der Neuordnung des Gebietes des Landkreises betroffenen Gemeinden bis auf
weiteres als bisheriges Kreisrecht fort.
Die “Satzung des Landkreises Ohrekreis über die
Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung – AES)” vom 14. Dezember
2006 gilt gemäß § 16 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung (LKGebNRG) in den
von der Neuordnung des Gebietes des Landkreises betroffenen Gemeinden bis auf
weiteres als bisheriges Kreisrecht fort.
05.12.2007 - 5. WP Kreistag Landkreis Börde
Ö 5.23 - zur Kenntnis genommen
Der Kreistag nahm zur Kenntnis:
Der
Kreistag nahm zur Kenntnis:
Die “Satzung des Landkreises Ohrekreis über die
Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung – AES)” vom 14. Dezember
2006 gilt gemäß § 16 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung (LKGebNRG) in den
von der Neuordnung des Gebietes des Landkreises betroffenen Gemeinden bis auf
weiteres als bisheriges Kreisrecht fort.
Die Vertragsverhandlungen mit den vom Landkreis Börde beauftragten Entsorgungsunternehmen sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Ergebnisse der Vertragsverhandlungen sind in den Kalkulationen, Satzungen und Entgeltordnungen zu berücksichtigen. Die Sitzungsunterlagen konnten deshalb noch nicht umfassend fertiggestellt werden. Ich bitte um Verständnis