1.Die
“Satzung über die Abfallentsorgung im Bördekreis (Abfallsatzung) vom 17.
Oktober 2001” in der geltenden Fassung gilt gemäß § 16 des Gesetzes zur
Kreisgebietsneuregelung als bisheriges Kreisrecht fort.
2.In
ihrer Fortentwicklung wird die “Satzung über die Abfallentsorgung im
Bördekreis (Abfallsatzung) vom 17. Oktober 2001” in der Fassung der
Zweiten Änderung vom 2. März 2005 durch die als Anlage 1. im Entwurf (Stand :
23.11.2007) beigefügte “Satzung des Landkreises Börde zur Änderung der
Satzung über die Abfallentsorgung im Bördekreis (Abfallsatzung) vom 17. Oktober
2001 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 2. März 2005” geändert.
1.Die
“Satzung über die Abfallentsorgung im Bördekreis (Abfallsatzung) vom 17.
Oktober 2001” in der geltenden Fassung gilt gemäß § 16 des Gesetzes zur
Kreisgebietsneuregelung als bisheriges Kreisrecht fort.
2.In
ihrer Fortentwicklung wird die “Satzung über die Abfallentsorgung im
Bördekreis (Abfallsatzung) vom 17. Oktober 2001” in der Fassung der
Zweiten Änderung vom 2. März 2005 durch die als Anlage 1. im Entwurf (Stand :
23.11.2007) beigefügte “Satzung des Landkreises Börde zur Änderung der
Satzung über die Abfallentsorgung im Bördekreis (Abfallsatzung) vom 17. Oktober
2001 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 2. März 2005” geändert.
1.Die
“Satzung über die Abfallentsorgung im Bördekreis (Abfallsatzung) vom 17.
Oktober 2001” in der geltenden Fassung gilt gemäß § 16 des Gesetzes zur
Kreisgebietsneuregelung als bisheriges Kreisrecht fort.
2.In
ihrer Fortentwicklung wurde die “Satzung über die Abfallentsorgung im
Bördekreis (Abfallsatzung) vom 17. Oktober 2001” in der Fassung der
Zweiten Änderung vom 02. März 2005 durch die “Satzung des Landkreises
Börde zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Bördekreis
(Abfallsatzung) vom 17. Oktober 2001 in der Fassung der Zweiten Änderung vom
02. März 2005” geändert.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:mehrheitlich
Ablehnung:1
Enthaltung:2
Die Vorlage wurde zum Beschluss
122/Abf/2007 erhoben.
Die Vertragsverhandlungen mit den vom Landkreis Börde beauftragten Entsorgungsunternehmen sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Ergebnisse der Vertragsverhandlungen sind in den Kalkulationen, Satzungen und Entgeltordnungen zu berücksichtigen. Die Sitzungsunterlagen konnten deshalb noch nicht umfassend fertiggestellt werden. Ich bitte um Verständnis