Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Bildung eines Jugendkreistages.
Grundlage für die Arbeit des Jugendkreistages ist eine Geschäftsordnung (siehe Anlage 1), die bei der konstituierenden Sitzung beschlossen werden soll.
Der Kreistag nimmt diese zustimmend zur Kenntnis.
Der Kreistagsvorsitzende und die Fraktionen sowie die Organisationseinheiten des Landkreises Börde unterstützen die Arbeit des Jugendkreistages.