Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Bericht des Gleichstellungsbeauftragten  

 
 
53. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.7
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 09.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:40
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
793/GSB/2012 Bericht des Gleichstellungsbeauftragten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Blumeyer, L.
Federführend:Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Kluge, Janina

Herr Blumeyer erläuterte, dass er den Bericht aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für den Zeitraum 2010 bis 2011 verfasst habe

Herr Blumeyer erläuterte, dass er den Bericht aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für den Zeitraum 2010 bis 2011 verfasst habe. Obwohl er aufgrund einer Erkrankung im Jahr 2011 nur drei Monate anwesend war, würden die Zahlen für sich sprechen und aufzeigen, dass er die Aufgaben, so wie sie im Aufgabenkatalog auf Seite 2 der Informationsvorlage stehen, abgearbeitet hat. Gleichzeitig sei Herr Blumeyer auch als Behindertenbeauftragter tätig. Auch in diesem Bereich kann ab Seite 7 der Informationsvorlage nachgelesen werden, was für diesen Personenkreis erarbeitet wurde.  Die ämterübergreifende Arbeit Herrn Blumeyers läuft problemlos, sodass auch materiell und technisch die Aufgaben des Gleichstellungsbeauftragten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben abgesichert sind. In zunehmendem Maße werden ihm Anfragen bezüglich der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gestellt. Hierbei muss präzisiert werden, in welchen Zuständigkeitsbereich dieses Thema fällt. Herr Blumeyer ist der Meinung, dass auch dies in seinem Zuständigkeitsbereich liegt und wird diese Personengruppen in Zukunft seinem Bericht hinzufügen. Er berichtet, dass es im Landkreis Börde mehr männliche Lebenspartnerschaften mit Kindern gibt als weibliche Lebenspartnerschaften. Dieser Trend setze sich seit 2001 fort. Der Gleichstellungsbeauftragte erklärt sich bereit, in bestimmten Abständen, beispielsweise einmal jährlich, über den aktuellen Stand zu berichten.

 

Herr Dr. Koch fragte, wie die Vertretungsregelung bei längerem krankheitsbedingten Ausfall Herrn Blumeyers geregelt ist.

 

Herr Kluge antwortete, dass es eine Vertretungsregelung gäbe, jedoch nicht zu 100%. Alle Aufgaben könnten nicht vollumfänglich vertreten werden aufgrund der Aufgabenvielfalt. Es gäbe jedoch im Hause zwei Ansprechpartner, die als Gleichstellungsbeauftragte und als ehrenamtliche Schwerbehindertenvertretung da sind.

Beschlussvorschlag: