Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Allgemeine Vertreter des Landrates, Herr Kluge verlies der guten Ordnung halber für diesen Tagesordnungspunkt den Raum.
Die Nachfrage von Herrn Dr. Schwarz, ob der Beschluss aus dem Jahre 2007 in dem für den Landrat ein Betrag in Höhe von 290,00 € als Aufwandsentschädigung beschlossen wurde, noch Gültigkeit hat, wurde bejaht.
Weiterhin machte Herr Dr. Schwarz darauf aufmerksam, dass laut Vorlage für den allgemeinen Vertreter eine Aufwandsentschädigung zwischen 135,00 € und 153,00 €, jedoch nicht mehr als 50 % der Aufwandsentschädigung des Landrates zulässig wäre. Damit ist eine Aufwandsentschädigung von höchstens 145,00 € für den allgemeinen Vertreter zulässig. Die Spanne von 135,00 € bis 153,00 € hätte begrenzt sein müssen auf 145,00 €.
Herr Walker verwies auf den § 7 Absatz 5 der Kommunalen Besoldungsverordnung, in dem dies als Beispiel herangezogen wurde.
Herr Kanngießer fragte, wie die Rechtslage bezüglich der Nachweispflicht des Aufwandes für Vertreter des Landrates und Beigeordnete ist.
Herr Walker nahm die Frage zur Kenntnis und wird dies überprüfen.
Die Vorlage wurde einstimmig zustimmend an den Kreistag weitergeleitet.
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