Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Gewährung einer Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter des Landrates  

 
 
53. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 09.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:40
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
775/11/2012 Gewährung einer Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter des Landrates
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, S. Amtsleiterin
Federführend:Personalamt Beteiligt:Personalamt
Bearbeiter/-in: Grahn, Isabell   

Der Allgemeine Vertreter des Landrates, Herr Kluge, verlässt den Raum

Der Allgemeine Vertreter des Landrates, Herr Kluge verlies der guten Ordnung halber für diesen Tagesordnungspunkt den Raum.

 

Die Nachfrage von Herrn Dr. Schwarz, ob der Beschluss aus dem Jahre 2007 in dem für den Landrat ein Betrag in Höhe von 290,00 € als Aufwandsentschädigung beschlossen wurde, noch Gültigkeit hat, wurde bejaht.

 

 

Weiterhin machte Herr Dr. Schwarz darauf aufmerksam, dass laut Vorlage für den allgemeinen Vertreter eine Aufwandsentschädigung zwischen 135,00 € und 153,00 €, jedoch nicht mehr als 50 % der Aufwandsentschädigung des Landrates zulässig wäre. Damit ist eine Aufwandsentschädigung von höchstens 145,00 € für den allgemeinen Vertreter zulässig. Die Spanne von 135,00 € bis 153,00 € hätte begrenzt sein müssen auf 145,00 €.

 

Herr Walker verwies auf den § 7 Absatz 5 der Kommunalen Besoldungsverordnung, in dem dies als Beispiel herangezogen wurde.

 

Herr Kanngießer fragte, wie die Rechtslage bezüglich der Nachweispflicht des Aufwandes für Vertreter des Landrates und Beigeordnete ist.

 

Herr Walker nahm die Frage zur Kenntnis und wird dies überprüfen.

 

Die Vorlage wurde einstimmig zustimmend an den Kreistag weitergeleitet.

Beschlussvorschlag: