Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 795/40/2012  

 
 
Betreff: Information über die Aufhebung des Schulstandortes der Grundschule Behnsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Schulze, H.
Hoeft Dezernent III
Federführend:Schul- und Kulturamt Bearbeiter/-in: Alsleben, Karin
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Informationspflicht
09.05.2012 
53. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
16.05.2012 
25. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (795/40/2012)
Anlagen:
Beschluss der Verbandsgemeinde Flechtingen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Entfällt

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Grundschule Behnsdorf ist im Schulentwicklungsplan mittelfristig als nicht bestandsfähig ausgewiesen, da die Bedingungen zur Schulgröße bzw. Mindestschülerzahlen gemäß § 4 Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (SEPl-VO) nach Verkleinerung des Schulbezirkes nicht erfüllt wird.

 

Die Stadt Oebisfelde-Weferlingen beschloss am 17.11.2010  die Erweiterung des Schulbezirkes der Grundschule Weferlingen zum Schuljahr 2011/12 um die Orte Hörsingen, Hödingen, Schwanefeld und Eschenrode. Infolge dessen wird die Grundschule in Behnsdorf der Verbandsgemeinde Flechtingen von der Schulbezirksänderung durch die Stadt Oebisfelde-Weferlingen betroffen. Der Schulbezirk dieser Grundschule verkleinert sich um die Orte Hörsingen, Hödingen und Eschenrode. Die Schülerzahlen sinken somit gravierend in den Schuljahren 2011/12 auf 36 Schüler, 2012/13 auf 24 Schüler, 2013/14 auf 13 Schüler und 2014/15 auf 0 Schüler.

In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung gilt die Grundschule in Behnsdorf mittelfristig als nicht bestandfähig.

Die Zustimmung zur Änderung des Schulbezirkes erteilte das Landesschulamt Sachsen-Anhalt am 16.12.2010. Der Landkreis Börde wies die Verbandsgemeinde Flechtingen am 16.01.2012 darauf hin, umgehend für das Schuljahr 2011/12 eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 Abs. 2 SEPl-VO beim Landesschulamt zu erwirken, sofern sich die Schülerzahlen in den nächsten 2-3 Jahren entscheidend erhöhen sollten. Anderenfalls ist die Prüfung der künftigen Beschulung der verbleibenden Schüler der Grundschule in Behnsdorf zu veranlassen.

Der Verbandsgemeinderat Flechtingen hat am 07.12.2011 die Veränderung des Schulbezirkes für die Grundschulen der Gemeinde Flechtingen bestätigt. Ferner wurde beschlossen, dass die Grundschule Behnsdorf ab dem Schuljahr 2012/13 nicht mehr in Trägerschaft der Verbandsgemeinde fortgeführt wird.

 

Aufgrund des Schreibens vom 11.04.2012 des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt wird diesbezüglich eine bestätigte Information über die Aufhebung des Schulstandortes  der Grundschule Behnsdorf durch den Kreistag des Landkreises Börde erforderlich.

 

Anlagen:

Anlagen:

Beschluss VGR/010/2011 Verbandsgemeinderat Flechtingen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschluss der Verbandsgemeinde Flechtingen (81 KB)