Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst im Landkreis Börde.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis Börde ist Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes in seinem Gebiet. Dafür hat er eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes dauerhaft sicher zu stellen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll sich der Landkreis geeigneter Leistungserbringer bedienen, denen er für die Teilnahme am Rettungsdienst eine Genehmigung erteilt. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt ist Leistungserbringer für die notärztliche Versorgung per Gesetz.
Die Grundzüge für die Strukturen des bodengebundenen Rettungsdienstes sind im Rettungsdienstbereichsplan festgelegt. Auf dieser Grundlage ermitteln der Landkreis als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie die Leistungserbringer für ihren jeweiligen Bereich unter Berücksichtigung der entstandenen und voraussehbaren Aufwendungen ihre betriebswirtschaftlichen Kosten des Rettungsdienstes.
Auf der Grundlage dieser Kostenermittlung haben dann der Landkreis und die Leistungs-erbringer gemeinsam mit der Gesamtheit der zuständigen Träger der Sozialversicherung (Kostenträger) Benutzungsentgelte zu vereinbaren. Die Verhandlungen für das Budget 2012 fanden im November 2011 statt. Eine Vereinbarung über Benutzungsentgelte 2012 ist nicht zustande gekommen, weil die Kostenträger nicht alle ermittelten Kosten anerkennen. Für die Leitstelle wollen die Kostenträger nur 14,22 EUR pro abrechenbaren Einsatz zahlen, dies würde anerkannte Kosten in Höhe von 316.395,00 EUR entsprechen. Die tatsächlichen Kosten liegen bezogen auf die geplanten Einsätze um 413.506,00 EUR höher. Außerdem wurden die Verwaltungssachkosten (Kosten des Schiedsverfahrens) in Höhe von 25.000,00 EUR von den Kostenträgern nicht anerkannt.
Ist innerhalb von zwei Monaten nach Aufforderung zu den Verhandlungen keine Vereinbarung zustande gekommen, entscheidet auf Antrag eines Verhandlungsbeteiligten die Schiedsstelle nach § 12 Rettungsdienstgesetz Land Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) in der Regel innerhalb von zwei Monaten über die Höhe der Benutzungsentgelte. Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Mit Ablauf der Zweimonatsfrist hat der Landkreis am 06.02.2012 seinen Antrag an die Schiedsstelle eingereicht. Am 26.04.2012 hat die Schiedsstelle über Höhe der Benutzungsentgelte für das Jahr 2012 entschieden.
Nach § 12 Abs. 4 RettDG LSA bestimmt der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes nunmehr Benutzungsentgelte in der von der Schiedsstelle festgelegten Höhe durch Satzung gegenüber allen Nutzern dieses Rettungsdienstes.
Die Rettungsdienstentgeltsatzung vom 15.06.2011 ist im § 5 „Entgeltsätze“ zu ändern. Die Tarife werden wie folgt neu festgesetzt:
Tarif- Nr.1.1 Grundentgelt für die Inanspruchnahme eines KTW
bisher 135,00 EURO neu 145,00 EURO
Tarif- Nr.1.2 Entfernungszuschlag je gefahrenem Km
bisher 2,50 EURO neu 2,00 EURO
Tarif- Nr.2.1 Grundentgelt für die Inanspruchnahme der Notfallrettung - RTW
bisher 290,00 EURO neu 296,00 EURO
Tarif- Nr.2.2 Entfernungszuschlag je gefahrenem Km
bisher 2,50 EURO neu 2,00 EURO
Tarif- Nr.3.1 Grundentgelt für die Inanspruchnahme der Notfallrettung – NEF
bisher 125,00 EURO neu 100,00 EURO
Tarif- Nr.3.2 Entfernungszuschlag je gefahrenem Km
bisher 2,50 EURO neu 2,00 EURO
Tarif- Nr.4 Notarztpauschale
bisher 241,00 EURO neu 301,00 EURO
Unberücksichtigt dabei ist das Ergebnis des eingeleiteten Normenkontrollverfahrens der Landwirtschaftliche Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland gegen die am 15.06.2011 beschlossene und am 01.08.2011 in Kraft getretene Rettungsdienstentgeltsatzung des Landkreises Börde. Die mündliche Verhandlung in der Verwaltungsrechtssache Landwirtschaftliche Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland ./. Landkreis Börde findet am 19.09.2012 beim OVG LSA statt. Im Rahmen der Informationspflicht des Landrates wird mitgeteilt, dass die eingereichten Unterlagen zur Ist-Abrechnung 2011 Mehrkosten von 12,5 % erwarten lassen. Die bei der Schiedsstelle eingereichten Kalkulationsgrundlagen beinhalten die Plankosten 2011 (im Planjahr 2012 in der Kostenstelle D.11.3 „Über- / Unterdeckung vergangener Jahre“). Der Ist - KLN 2011 ist bei den Kostenträgern bis zum 30.06.2012 einzureichen. Erst nach dem anschließenden Prüf- und Verhandlungsverfahren sind die daraus resultierenden Ergebnisse in der neuen Entgeltkalkulation zu berücksichtigen.
Anlagen: 1. Anlage 1 1. Änderung der Satzung 2. Anlage 2 KLN Gesamt Seite 1-13 3. Anlage 3 KLN F-Teil
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||