Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst im Landkreis Börde (Rettungsdienstentgeltsatzung)  

 
 
53. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.4
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 09.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:40
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
784/38/2012 Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst im Landkreis Börde (Rettungsdienstentgeltsatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, F.
Läbisch Stv. Amtsleiter
Herzig Dezernentin II
Federführend:Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Bearbeiter/-in: Dalügge, Helga

Herr Kluge fasste zusammen, dass es sich bei der Änderungssatzung hauptsächlich um eine Erhöhung der anerkannten Kosten der Träger für die Leitstelle handele

Herr Kluge fasste zusammen, dass es sich bei der  Änderungssatzung hauptsächlich um eine Erhöhung der anerkannten Kosten der Träger für die Leitstelle handele. Bisher wurden pro Fall von den Krankenkassen 14,22 € gezahlt. Der Bedarf liege jedoch bei 32,00 €. Das Defizit für den Landkreis würde sich auf 413.000 € belaufen. Das neue Rettungsdienstgesetz ließ ein Schiedsstellenverfahren zu. Der Landkreis Börde rief diese Schiedsstelle an, welche letztendlich über die Benutzungsentgelte bestimmte. Die Schiedsstelle folgte der Argumentation des Landkreises bezüglich der Höhe der Kosten der Leistelle, sodass die Anerkennung der Gesamtkosten erfolgte und diese auch in die erste Änderungssatzung mit eingeflossen sind. Die Rettungsdienstentgeltsatzung ist somit tatsächlich kostendeckend für das Haushaltsjahr 2012.

 

Die Gesamtkosten der Rettungsleitstelle belaufen sich im Jahr auf 729.901,00 €.

 

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen und einstimmig an den Kreistag zur Beschlussfassung weitergeleitet.

Beschlussvorschlag: