Der Kreistag wählt gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 des
Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) die als Anlage 1 aufgeführten 7
Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht
Haldensleben.
09.04.2008 - 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Ö 4.13 - zur Kenntnis genommen BESCHLUSS: 165/BKT/2008
Der Kreisausschuss nahm den Beschlussvorschlag zur Kenntnis
Der
Kreisausschuss nahm den Beschlussvorschlag zur Kenntnis. Er wurde an den
Kreistag weitergeleitet.
Der Kreistag wählte gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 des
Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) folgende 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer
des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht Haldensleben:
1.FrauElisabeth
Engelbrecht,
2.HerrnHeinrich
Enkelmann,
3.FrauRosemarie
Kaatz,
4.HerrnDr.
Peter Koch,
5.FrauLydia
Krüger,
6.HerrnDr.
Dieter Schwarz,
7. HerrnBodo
Zeymer.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
Ablehnung:keine
Enthaltung:keine
Die
Vorlage wurde zum Beschluss 165/BKT/2008 erhoben.