Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 169/DIV/2008  

 
 
Betreff: Wahl der/des Vertreterin/Vertreters der "Gruppe der dem Kreistag angehörenden weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates" der Kreissparkasse Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Kaufhold
Federführend:Dezernat IV Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
09.04.2008 
8. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (169/DIV/2008)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
16.04.2008 
5.ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (169/DIV/2008)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreistag wählt gemäß den §§ 9 Abs.2 Nr. 2, 11 Abs.1 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) in Verbindung mit § 4 Abs.2 Nr. 2 der „Satzung für die Kreisspar-kasse Börde“ und den §§ 35 Abs.1 und 43 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) sowie Ziffer 4. des Beschlusses des Kreistages vom 13.02.2008 (Beschluss-Nr. 153/DIV/2008) auf Vorschlag der Fraktion der CDU

 

                        Frau/Herrn Abg.                                                                     

 

als Vertreter/Vertreterin der Gruppe der dem Kreistag angehörenden „weiteren Mitglieder“ des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

1.    Nach § 9 Abs.1 und 2 SpkG-LSA in Verbindung mit § 4 der Satzung für die Kreissparkasse Börde besteht der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde aus dem Landrat als Vorsitzenden (Nr. 1), neun „weiteren Mitgliedern“ (Nr. 2) und fünf Beschäftigtenvertretern (Nr. 3).

 

Nach § 11 Abs.1 Sätze 1 bis 4 SpkG-LSA wählt der Kreistag die „weiteren Mitglieder“ des Verwaltungsrates für die Dauer seiner Wahlzeit nach dem für die Bildung seiner Ausschüsse vorgesehenen Verfahren („Hare-Niemeyer-Verfahren“, § 35 LKO LSA).

 

 

2.    Der Kreistag hat mit Ziffer 4. des Beschlusses (Nr. 153/DIV/2008) vom 13.02.2008 die Anzahl der Stellvertreter für die „Gruppe der dem Kreistag angehörenden weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates“ und für die „Gruppe der nicht dem Kreistag angehörenden übrigen weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates“ mit jeweils „eins“ bestimmt.

 

 

3.    Aufgaben, Anforderungen, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrates sind in den Bestimmungen des Sparkassengesetzes geregelt (s. Anhang).

 

 

4.    Nach den Bestimmungen des § 35 LKO LSA („Hare-Niemeyer-Verfahren“) steht der Fraktion der CDU das Vorschlagsrecht zu.

 

 

5.    Die/der Vertreterin/Vertreter wird gewählt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Kreistages widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die Person gewählt ist, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind (§ 43 Abs.1 und 3 LKO LSA).

 

Die Wahl der dem Kreistag angehörenden „weiteren Mitglieder“, die Wahl des Vertreters der „Gruppe der dem Kreistag angehörenden weiteren Mitglieder“, die Wahl der nicht dem Kreistag angehörenden „übrigen weiteren Mitglieder“ und die Wahl des Vertreters der „Gruppe der nicht dem Kreistag angehörenden übrigen weiteren Mitglieder“ erfolgt in getrennten Wahlverfahren.

 

 

Wegen weiterer Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Vorlage Nr. 168/DIV/2008.

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anhang (s. Vorlage Nr. 168/DIV/2008)