Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die von der
Verwaltung vorgelegte Stellungnahme und deren konsequente Umsetzung
hinsichtlich der festgelegten Maßnahmen zur Abstellung der vom Landesrechnungshof
aufgezeigten Mängel. Sachdarstellung, Begründung: Gem. § 33 Abs. 3 Nr. 5 LKO LSA ist der
Prüfbericht mit seiner Stellungnahme dem Kreistag zur Beschlussfassung
vorzulegen und diese dem Landesverwaltungsamt, Referat Kommunalaufsicht
weiterzuleiten. Vormerkungen: Der Landkreis versteht die vom Landesrechnungshof aufgezeigten Mängel als Hilfestellung, um die zukünftige Verwaltungsarbeit zu den angeführten Kritikpunkten effizienter gestalten zu können. Diese positive Grundhaltung wurde bereits in dem zum Prüfbericht geführten Abschlussgespräch am 27.07.2007 gegenüber dem Landesrechnungshof deutlich gemacht. Die im Prüfzeitraum vorherrschende Personalsituation im Jugendamtsbereich stellte sowohl an die Amts- und Sachgebietsleitung als auch an die Mitarbeiter eine Herausforderung dar, der man unter den Gesichtspunkten der in den Punkten 4.1 bis 4.3 aufgezeigten Mängel nur bedingt gewachsen war. Es zeigte sich, dass die Kompensierung von 4 langzeitkranken Mitarbeitern im Sozialen Dienst mit einem Ausfall von insgesamt 745 Krankentagen und einem weiteren Ausfall im Jugendbereich mit 375 Tagen in den Jahren 2006 und 2007 nur sehr ungenügend gelang. Die hinzukommende Problematik der Fusion des Schulverwaltungs- und Jugendamtes ab 2005 unter dem Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung und der bevorstehenden Gebietsreform sowie die Verschmelzung der Leitungstätigkeit ab 2007 zwischen den beiden Altkreisen beförderten den Umstand, dass sich die Amts- und Sachgebietsleitung schwerpunktmäßig in dieser Übergangszeit auf die absolut notwendigen Leitungsmaßnahmen beschränkte und damit beschriebene Sachstände zuließ. In dem von beiden Seiten sehr offen und mit einer positiven Grundhaltung geführten Abschlussgespräch wird diese Situation auch vom Landesrechnungshof gesehen und zur Veränderung angemahnt. Stellungnahme: Punkt 4 Organisation der Leistungsverwaltung Punkt 4.1 bis 4.3 Personalentwicklung,
Organisationsstruktur, Arbeitsorganisation, Aktenführung
und Fachaufsicht Mit der Fusion der beiden Altkreise zum Landkreis Börde wurde durch Änderung der Organisationsstruktur das Jugendamt wieder ein eigenständiger Amtsbereich. Dadurch soll unter anderem sichergestellt werden, dass die Amts- und Sachgebietsleitung ihre Kontrollpflicht zu den im Prüfbereich aufgezeigten Mängeln in vollem Umfang wahrnehmen kann. Die personelle Situation wurde umgehend dadurch entschärft, dass entsprechende Krankenvertretungen eingesetzt wurden. Darüber hinaus wurde das Jugendamt insgesamt personell gestärkt. Die im Altkreis Bördekreis
vorgefundene individuelle und damit nicht einheitliche Aktenführung im Bereich
des ASD wird abgestellt. Notwendige Anpassungen und Harmonisierungen von Arbeitsabläufen
auf die bisherige Verfahrensweise des Altkreises Ohrekreis werden im Zuge der
Gebietsreform auch im Bereich des Sozialen Dienstes vorgenommen. Damit wird
zukünftig eine nach Vorgabe durch die Amtsleitung einheitliche Aktenführung
sichergestellt. Die vom Landesrechnungshof geforderte
Weiterbildung der Mitarbeiter des ASD zu Fragen der Bescheiderteilung und der
Prüfung der Zuständigkeiten wurde stärker in den Blickpunkt der Leitungstätigkeit
gerückt. Eine kontinuierliche Teilnahme von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
an AI-Lehrgängen sowie innerbetriebliche organisierte Schulungen sollen hier
Abhilfe schaffen. Punkt 4.4 Anordnungs- und buchungsrechtliche Verfahrensweise in der Leistungsverwaltung Die im Bericht
festgestellten Mängel konnten bereits während der Prüfung bzw. für einen Teil
der Punkte kurz danach abgestellt werden. Die gegen Haushaltsgrundsätze
verstoßene Zuordnung einzelner Buchungen wurde sofort mit der Softwarefirma
besprochen. Die notwendigen Korrekturen wurden umgehend eingearbeitet. Punkt 5 Leistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII Punkt 5.1 Sozialpädagogische Familienhilfe Die aufgezeigten Mängel
wurden, wie unter Punkt 4 bereits beschrieben, mit den Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen des Sozialen Dienstes und des Pflegekinderdienstes
ausgewertet. Nachfolgende Verfügung
wurde durch die Amtsleitung mit sofortiger Wirkung erlassen: “Die ordnungsgemäße
und nach der Vorgabe durch die Sachgebietsleitung einheitliche Aktenführung ist
durch alle Sozialarbeiter zu sichern. Dabei entspricht die Vorgabe zur
Vereinheitlichung der Arbeitsabläufe der Aktenführung des Altkreises
Ohrekreis”. Im Wesentlichen sind dies
die genaue Erfassung der Abgabedaten von
Schreiben, die genaue Festlegung von Zielen und Zeitangaben in Hilfeplänen
sowie der Nachweis von einmaligen Beihilfen in der Akte des zuständigen
Sozialarbeiters. Die in der Akte erfassten Schreiben und Belege sind
durchgängig zu nummerieren, Weiterleitungen an Gerichte sind in Form von Kopien
zu realisieren. Die beanstandeten Akten wurden entsprechend aufgearbeitet und
die gegebenen Hinweise in der zukünftigen Arbeit berücksichtigt. Punkt 5.2 Vollzeitpflege Die betroffene
Mitarbeiterin stand krankheitsbedingt während des gesamten Prüfungszeitraumes
der Prüferin und damit auch der Sachgebietsleiterin nicht zur Verfügung. Zur
Verfügung benötigte Unterlagen wurden herausgegeben, konnten aber durch die
Prüferin nicht weiter hinterfragt werden. Es ist aber festzustellen, dass bei
Pflegeelternbewerbern in der Akte vermerkt wurde, wieweit die Bewerber in der
Lage sind, ein Pflegekind aufzunehmen. Führungszeugnisse wurden von allen
Pflegeeltern und den Bewerbern abgefordert. Im Verzeichnis der Pflegeeltern ist
vermerkt, welche Eltern als Kurzzeitpflege- und welche als Dauerpflegeeltern
tätig sein können. Pflegeeltern, die nur eine Wochenpflege ausführen können,
gab es im Altkreis Bördekreis nicht. Seit mehreren Jahren gibt es eine sehr
positive und konstruktive Zusammenarbeit mit der Pflegeelternschule St.
Johannis Bernburg. Darüber hinaus wurden vom Jugendamt jährlich vier
Fortbildungen in Form von Abendveranstaltungen angeboten, die von den
Pflegeeltern gut angenommen wurden. Ferner gab es jeweils im Oktober ein
Wochenendseminar mit Kinderbetreuung als Fortbildung für die Pflegeeltern. Allerdings hat sich
gezeigt, dass bei dem Ausfall der Mitarbeiterin die Leitung nicht in der Lage
war, erschöpfend Auskunft zu geben. Die kritischen Bemerkungen hinsichtlich
einer nachvollziehbaren und lückenlosen Dokumentation zur Auswahl und Betreuung
der Pflegepersonen wurden ausgewertet und sollten der Vergangenheit angehören.
Mit der Gebietsreform erfolgte durch Nutzung der Altersteilzeit eine
Neubesetzung der Stelle. Die Mitarbeiterin konnte in Zusammenarbeit mit den
Mitarbeitern des Altkreises Ohrekreis entsprechend eingearbeitet werden, so
dass die Ab- und Bearbeitung von Fällen bereits konform abläuft. Der Vorschlag
des Landesrechnungshofes, mit den Eltern Pflegevereinbarungen abzuschließen,
wird positiv gesehen, macht aber aus unserer Sicht vornehmlich da Sinn, wo von
vornherein ein längeres Pflegeverhältnis abzusehen ist. Punkt 5.4 Leistungen des Landkreises nach § 35a SGB VIII i.V.m. §§ 34 Und 41 SGB VIII Bei möglichen Hilfen
nach § 35a wurde “innerbetrieblich” oft keine Einigung zwischen den
beteiligten Ämtern erreicht. Hier ist der Landkreis dankbar, dass sich der
Landesrechnungshof durch die positive und offene Gesprächsführung für die
Sichtweise des Jugendamtes und damit fiskalisch für den Landkreis ausspricht. Alle im Prüfbericht
angeführten Fälle wurden hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit noch einmal
geprüft. Darüber hinaus gab es bereits unmittelbar nach der Kreisfusion mit der
Bildung der neuen Amtsstrukturen eine gemeinsame Beratung der beteiligten Ämter
unter der Leitung des zuständigen Dezernenten am 09.09.2007. Das Ziel dieser
Beratung war die zukünftige Verfahrensweise abzustimmen, um ein besseres und
inhaltlich komplexeres Vorgehen zu sichern.
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