Der
Kreistag wählt gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)
die als Anlage 1 aufgeführten 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer des
Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht Oschersleben.
09.04.2008 - 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Ö 4.12 - zur Kenntnis genommen BESCHLUSS: 164/BKT/2008
Der Kreisausschuss nahm die Beschlussvorlage zur Kenntnis
Der
Kreisausschuss nahm die Beschlussvorlage zur Kenntnis. Sie wurde an den
Kreistag weitergeleitet.
Der
Kreistag wählte gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)
folgende 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses beim
Amtsgericht Oschersleben:
1.HerrnWerner
Ackermann,
2.HerrnDieter
Buchwald,
3.HerrnPeter
Kothe,
4.HerrnManfred
Nörthen,
5.HerrnIngo
Reichenbach,
6.HerrnPeter
Telschow,
7. HerrnWolfgang
Zahn.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
Ablehnung:keine
Enthaltung:keine
Die
Vorlage wurde zum Beschluss 164/BKT/2008 erhoben.