Der Kreistag stimmt im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Norddrömling nach § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) der Änderung der Kreisgrenzen zwischen dem Landkreis Börde und dem Altmarkkreis Salzwedel zu.
09.09.2015 - Kreisausschuss
Ö 6.8 - zur Kenntnis genommen BESCHLUSS: 2015/15/0188
Der Kreistag stimmte im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Norddrömling nach § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) der Änderung der Kreisgrenzen zwischen dem Landkreis Börde und dem Altmarkkreis Salzwedel zu.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:siebenundvierzig
Ablehnung:keine
Enthaltung:keine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2015/15/0188erhoben.