Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/15/0187  

 
 
Betreff: Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Calvörder Drömling
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt Leiterin Kommunalaufsicht
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:Kommunalaufsicht Bearbeiter/-in: Heine, Gerlinde
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
09.09.2015 
12. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/15/0187)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
16.09.2015 
7. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2015/15/0187)
Anlagen:
Anlage 1 Flächenbilanz
Anlage 2 Lageplan

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Calvörder Drömling nach § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) der Änderung der Kreisgrenzen zwischen dem Landkreis Börde und dem Altmarkkreis Salzwedel zu.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Das Referat-Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei als obere Flurneuordnungsbehörde hat das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Calvörder Drömling mit Einleitungsbeschluss vom 05.09.2006 angeordnet. Zuständig für die Durchführung des Verfahrens sind die  Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.

Mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Calvörder Drömling ist beabsichtigt, den Grenzverlauf zwischen der Gemeinde Calvörde (Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Flechtingen), der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen und zwischen den Landkreisen Börde und Altmarkkreis Salzwedel zu bereinigen.

Das Verfahren gemäß § 86 FlurbG wird zur Ermöglichung von Maßnahmen der Landentwicklung sowie zur Auflösung von Landnutzungskonflikten durchgeführt. Aufgrund der Ausweisung von Schutzgebieten im Drömling liegen erhebliche Nutzungskonflikte, vorrangig zwischen Naturschutz sowie Land- und Forstwirtschaft vor. Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist, die sozialverträgliche Entflechtung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche zu ermöglichen. Darüber hinaus ist der vom Verfahren erfasste Grundbesitz zersplittert und teilweise unwirtschaftlich geformt und das Wegenetz entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgerechte Erschließung. Durch den Ausbau des Wegenetzes und eine sinnvolle Zusammenlegung der Nutzflächen soll eine nachhaltige Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen in der örtlichen Landwirtschaft erreicht werden.

 

Vorliegend erfolgt eine Anpassung an  topografische Linien, wie Gräben, Wege, Waldkanten.

 

Gemäß § 58 Abs. 2 FlurbG bedarf die Änderung von Gemeinde- oder Kreisgrenzen die Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Nach § 45 Abs. 2 Ziff. 15 KVG LSA ist der Kreistag für die Mitwirkung bei der Veränderung von Kreisgrenzen zuständig.

 

Die mit der Durchführung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahren beauftragte  Landgesellschaft Sachsen-Anhalt MBH hat mit Schreiben vom 22.07.2015 für die beabsichtigte Änderung der Gemeinde- und Landkreisgrenzen im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Calvörder Drömling um Zustimmung des Kreistages des Landkreises Börde nach § 58 Abs. 2 FlurbG gebeten.

Bei der beabsichtigten Änderung der Gemeindegrenzen handelt es sich um die Änderung des Verlaufes der Grenze in der Gemarkung Calvörde (Begradigung). Aufgrund der Verschiebung der Flurstücksgrenzen und der Verrechnungsdifferenzen erfolgt ein Flächenzuwachs für die Gemeinde Calvörde und gleichermaßen für den Landkreis Börde von 1,1122 ha.

 

Der Gemeinderat der  Gemeinde Calvörde beabsichtigt am 17.09.2015 über diese Gebietsänderung zu entscheiden.

 

 


Anlagen:

Anlage 1 Flächenbilanz

Anlage 2 Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Flächenbilanz (187 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Lageplan (250 KB)