Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/20/0185  

 
 
Betreff: Information über Spenden, Schenkungen und Sponsoring im 1.Halbjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Konopka, Sarah
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Informationspflicht
09.09.2015 
12. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/20/0185)
Anlagen:
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 1. Halbjahr 2015

Beschlussvorschlag:

entfällt

 


Sachdarstellung, Begründung:

Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen und vermitteln, die in geeigneten Fällen zur Erreichung der Verwaltungsziele unterstützend beitragen.

Die Dienstanweisung zum Umgang mit Spenden, Sponsoring und Schenkungen, vom 01.03.2015, regelt das Verfahren und die Berichtspflicht.

Demnach ist halbjährlich der Kreisausschuss über alle Entscheidungen, die der Landrat getroffen hat, zu informieren.

 

Anliegend sind die getroffenen Entscheidungen zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für die Zeit vom 01.01.201530.06.2015 dargestellt.

 

 


Anlagen:

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 1. Halbjahr 2015

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 1. Halbjahr 2015 (42 KB)