Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015 - 2019  

 
 
12. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.10 Beschluss:2015/Abf/0125
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 09.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:32
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2015/Abf/0125-1 Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015 - 2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Schonscheck Vorsitzender des Betriebsausschusses
Bezüglich:
2015/Abf/0125
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Herr Hüttemann erklärte, dass nach § 8 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Mindestinhalte gefordert sind. Demnach sollen nach Absatz 2 Nr. 5 Angaben über die zeitliche Abfolge geplanter Maßnahmen und die geschätzten Bau- und Betriebskosten der zur Abfallentsorgung im jeweiligen Gebiet notwendigen Abfallentsorgungsanlagenenthalten sein. Diese kann er in dem Konzept nicht finden. Ziff. 5.4.5 wurde auf Hinweis des Landesverwaltungsamtes eingefügt, dort sind allerdings nur die Recyclinganlagen und Deponien aufgeführt.

 

Frau Peters informierte, dass der Landkreis das Abfallwirtschaftskonzept als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger erstellt. Der Landkreis hat in seinem Gebiet zwar Anlagen, aber der Landkreis ist nicht Betreiber dieser Anlagen. Daher hat der Landkreis in Absprache mit dem Landesverwaltungsamt lediglich die Anlagen aufgeführt ohne die Kosten usw. darzustellen.

 

Herr Senkel hinterfragte, ob die Mindestgebühr und Mindestabgabe nicht im Gegensatz zur Pflicht der Abfallvermeidung stehen würden.

 

Frau Peters erklärte, dass ohne eine Mindestabgabe viele Abfälle in der gelben Tonne entsorgt werden. Das Verhalten der Bürger soll dadurch geändert werden.

 

Frau Hasselmann (CDU) geht um 16:10 Uhr.

Es waren somit 15 Mitglieder anwesend.

 

Herr Senkel fragte, ob dann nicht die Gefahr bestünde, dass alle Abfälle in der schwarzen Tonne entsorgt werden.

 

Frau Peters erwiderte, dass es eine bundesweite Regelung zur Mindestentleerung gibt. Nur der Landkreis hat diese Regelung bislang nicht übernommen. Mit diesem System werden diejenigen erreicht, die bislang nicht in der schwarzen Tonne entsorgt haben.

 

Die Vorlage wurde mit einer Stimmenthaltung an den Kreistag zur Beschlussfassung weitergeleitet.