Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Hüttemann erklärte, dass nach § 8 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Mindestinhalte gefordert sind. Demnach sollen nach Absatz 2 Nr. 5 „Angaben über die zeitliche Abfolge geplanter Maßnahmen und die geschätzten Bau- und Betriebskosten der zur Abfallentsorgung im jeweiligen Gebiet notwendigen Abfallentsorgungsanlagen“ enthalten sein. Diese kann er in dem Konzept nicht finden. Ziff. 5.4.5 wurde auf Hinweis des Landesverwaltungsamtes eingefügt, dort sind allerdings nur die Recyclinganlagen und Deponien aufgeführt.
Frau Peters informierte, dass der Landkreis das Abfallwirtschaftskonzept als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger erstellt. Der Landkreis hat in seinem Gebiet zwar Anlagen, aber der Landkreis ist nicht Betreiber dieser Anlagen. Daher hat der Landkreis in Absprache mit dem Landesverwaltungsamt lediglich die Anlagen aufgeführt ohne die Kosten usw. darzustellen.
Herr Senkel hinterfragte, ob die Mindestgebühr und Mindestabgabe nicht im Gegensatz zur Pflicht der Abfallvermeidung stehen würden.
Frau Peters erklärte, dass ohne eine Mindestabgabe viele Abfälle in der gelben Tonne entsorgt werden. Das Verhalten der Bürger soll dadurch geändert werden.
Frau Hasselmann (CDU) geht um 16:10 Uhr. Es waren somit 15 Mitglieder anwesend.
Herr Senkel fragte, ob dann nicht die Gefahr bestünde, dass alle Abfälle in der schwarzen Tonne entsorgt werden.
Frau Peters erwiderte, dass es eine bundesweite Regelung zur Mindestentleerung gibt. Nur der Landkreis hat diese Regelung bislang nicht übernommen. Mit diesem System werden diejenigen erreicht, die bislang nicht in der schwarzen Tonne entsorgt haben.
Die Vorlage wurde mit einer Stimmenthaltung an den Kreistag zur Beschlussfassung weitergeleitet.
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