Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/Abf/0125-1  

 
 
Betreff: Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015 - 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Schonscheck Vorsitzender des Betriebsausschusses
Bezüglich:
2015/Abf/0125
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" Vorberatung
06.07.2015 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung" ungeändert beschlossen  (015/Abf/0125-1)  
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
02.09.2015 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses      
Kreisausschuss Vorberatung
12.08.2015 
11. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zurückgezogen   
09.09.2015 
12. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/Abf/0125)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
16.09.2015 
7. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2015/Abf/0125-1)
Anlagen:
AWIKO LK Börde_Stand 09.06.2015
Anlage 2 AWiKo

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt das vorliegende „Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015-2019“ (Stand Juni 2015) als Planungs- und Handlungsgrundlage für die Abfallwirtschaft im Landkreis Börde für den Zeitraum 2015 bis 2019 nach folgenden Maßgaben:

 

  1. Die abschließende Entscheidung über die Abfallgebührenstruktur wird der Kreistag im Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation 2016 -2018 im Rahmen der Abfallgebührensatzung des Landkreises treffen.

 

  1. Die abschließende Entscheidung über die Art und Organisation der künftigen höherwertigen Verwertung von Bioabfällen wird gesondert in Abhängigkeit von den abschließenden Untersuchungen, Analysen und Bewertungen getroffen.

 

  1. Nach Vorlage der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung der Einheiten der öffentlichen Abfallentsorgung des Landkreises wird das Abfallwirtschaftskonzept 2015 – 2019 nach Bedarf entsprechend fortgeschrieben.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes (AWiKo) ergibt sich aus dem § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Anforderungen an das zu erstellende AWiKo richteten sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

 

Gemäß § 8 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.02.2010 hat jeder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ein AWiKo aufzustellen und alle fünf Jahre fortzuschreiben mit dem Ziel, die Entsorgung der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, soweit sie nicht aus der Entsorgungspflicht ausgeschlossen sind, sicherzustellen.

 

Neben den o.g. gesetzlichen Verpflichtungen wurde die Erstellung des AWiKo auf Grund des „Grundsatzbeschlusses zur künftigen Gestaltung der öffentlichen Abfallwirtschaft im Landkreis Börde (KT-Beschluss-Nr. 883/Abf/2012 vom 05.12.2012) veranlasst.

 

Das AWiKo wurde unter Mitwirkung der Fa. ECONUM Unternehmensberatung GmbH, Dresden erstellt. Es umfasst den Zeitraum von 2015 bis 2019 und schreibt die vom Kreistag des Landkreises Börde am 05.12.2012 beschlossene „Konzeption für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde“ fort.

 

Die erste Vorstellung und die Beratung des AWiKo´s (Stand 29.09.2014) erfolgten bei der Sitzung des Betriebsausschusses vom 23.10.2014.

 

  1. Ziele und Aufbau des AWiKo´s

 

Die Zielstellung des AWiKo`s (siehe Anlage 1) ist es, im Einklang mit dem KrWG und dem AbfG LSA, die Entsorgungssicherheit im Landkreis Börde sicherzustellen und dabei die abfallarme Kreislaufwirtschaft zu fördern sowie die umweltverträgliche Abfallverwertung bzw. –beseitigung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang werden gemäß § 1 Abs. 1 AbfG LSA u.a. folgende Ziele verfolgt:

 

-          die Entstehung von Abfällen in ihrer Menge so gering wie möglich zu halten (Abfallvermeidung),

-          nicht vermiedene Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen (Abfallverwertung),

-          nicht verwertete Abfälle so zu behandeln, dass anfallende Energie oder Abfälle soweit wie möglich genutzt werden können (Abfallbehandlung),

-          nicht verwertbare oder nicht weiter zu behandelnde Abfälle gemeinwohlverträglich zu beseitigen (Abfallbeseitigung),

-          die Einhaltung des Standes der Technik bei Maßnahmen der Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung.

 

Das AWiKo beinhaltet einführend die generellen strukturellen Grundlagen des Landkreises Börde als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Weiterhin erfolgte eine Dokumentation der gegenwärtigen kommunalen Abfallwirtschaft, bei welchem u. a. die Organisation der Abfallentsorgung, die vorhandenen Entsorgungsstrukturen, die Systeme zur Entsorgung von Abfällen, die Kosten der öffentlichen Abfallwirtschaft sowie das Gebührensystem dargestellt und analysiert wurden.

 

 

 

Aus der Ist-Zustandsanalyse heraus wurden konzeptionelle Maßnahmen zur Gewährleistung einer langfristigen Entsorgungssicherheit sowie zur Optimierung der öffentlichen Abfallwirtschaft unter der Berücksichtigung der abfallwirtschaftlichen Ziele des Landkreises abgeleitet.

 

Abschließend beinhaltet das AWiKo eine Beurteilung der zukünftigen Entsorgungssicherheit im Landkreis Börde.

 

  1. Ziele des Landkreises Börde hinsichtlich der zukünftigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen

 

Unter Berücksichtigung der Vorgaben des KrWG, des AbfG LSA und des Abfallwirtschaftsplanes für das Land Sachsen-Anhalt werden folgende Ziele des Landkreises hinsichtlich der zukünftigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen verfolgt:

 

  • Sicherstellung der Entsorgungssicherheit
  • Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung zur Sicherstellung der Gebührenstabilität
  • Hohe Qualität und Serviceorientierung des Angebots unter Berücksichtigung der gebietsspezifischen Rahmenbedingungen
  • Praktikabilität und Überschaubarkeit der Entsorgungssysteme
  • Akzeptanz des Entsorgungs- und Gebührensystems bei den Anschlussnehmern
  • Nachhaltigkeit der genannten Systeme durch die Förderung der Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung sowie durch das Hinwirken des Landkreises auf eine Reduzierung der Nutzung unerlaubter Entsorgungswege.
  1. Künftige abfallwirtschaftliche Maßnahmen

 

Das AWiKo sieht folgende abfallwirtschaftliche Maßnahmen vor:

 

      Fortführung bewährter Sammelsysteme

 

      Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff („Bringsystem“, kein gesondertes haushaltsnahes Holsystem)

 

      Vollständige Sortierung von Sperrabfällen im Landkreis (auch aus dem Entsorgungsgebiet „Süd“)

 

      Reduzierung der unerlaubten Entsorgungswege für Restabfall (Einführung einer „Mindestentleerungsgebühr“;     z. B. Mindestentleerung von 120-180 l Restabfall pro Einwohner und Jahr)

 

      Förderung der Getrenntsammlung von Bioabfällen

-          Quersubventionierung der Bioabfallentsorgungsgebühren durch Erhebung einer einheitlichen Grundgebühr

 

-          Veränderung des Gebührenmaßstabs für die Biobenutzungsmengengebühren

(Variante 1:

Festlegung eines Mindestentleerungsvolumens,  

z. B. 120-180 l pro Einwohner und Jahr)

(Variante 2:

Umstellung auf eine leerungsunabhängige Regelabfuhr)

 

 

 

      Höherwertige Verwertung von Bioabfällen

 

      Ausweitung und Intensivierung der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit

 

      Eigenverwertung von kompostierbaren Abfällen

 

      Andienung von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen

 

      Umgang mit gewerblichen Sammlungen.

 

  1. Bewertung der Entsorgungssicherheit

 

Zusammenfassend wird im AWiKo die Entsorgungssicherheit im Landkreis Börde für den Zeitraum von mindestens 10 Jahren als gewährleistet bewertet.

„Das bestehende System und die zukünftigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen  fördern die Vermeidung und Verwertung von Abfällen und dämmen die Nutzung unerlaubter Entsorgungswege ein. Darüber hinaus wird den Bürgern des Landkreises Börde ein qualitativ hochwertiges und serviceorientiertes abfallwirtschaftliches Angebot geboten.“

 

5. Beteiligungsverfahren

 

Gemäß § 8 Abs. 4 des AbfG LSA sind die kreisangehörigen Gemeinden und die obere Abfallbehörde bei der Aufstellung, wesentlicher Änderung oder Fortschreibung des AWiKo zu beteiligen.

 

Die Beteiligung verfolgt das Ziel, die zuständige Abfallbehörde und die kreisangehörigen Einheitsgemeinden über den Stand der Abfallentsorgung des Landkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger über Planung und abfallwirtschaftliche Zielsetzungen zu unterrichten.

 

Darüber hinaus sollte den Verbänden, Kammern und Organisationen, deren Aufgaben oder satzungsgemäßen Interessen durch das AWiKo berührt werden, die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

 

Im Rahmen der Beteiligung gingen überwiegend zustimmende Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen sind einer eingehenden Prüfung und Bewertung unterzogen worden. Daraus resultierende Änderungen bzw. Ergänzungen wurden in dem AWiKo berücksichtigt.

 

Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens (Kurzfassung) sind aus der Anlage 2 ersichtlich.

 

  1. Überarbeitung des AWiKo´s (Stand Juni 2015)

 

Am 26.03.2015 haben der Betriebsausschuss Abfallentsorgung, am 22.04.2015 der Umwelt und Wirtschaftsausschuss und am 06.05.2015 der Kreisausschuss die Beschlussvorlage „Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015-2019“- Stand Januar 2015- beraten.

 

Zu den einzelnen Schwerpunkten des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises Börde 2015-2019 (AWiKo) wurde kontrovers diskutiert.

 

 

 

Im Ergebnis wurde festgehalten, dass das AWiKo hinsichtlich der Aufhebung der Verbrennungsverordnung, als eine konkrete Maßnahme des AWiKo´s überarbeitet werden soll. Gleichzeitig sollte die Beschlussfassung zum AWiKo um die noch zu treffenden Entscheidungen präzisiert werden.

 

Die aktuelle Beschlussvorlage beinhaltet das überarbeitete AWiKo:

 

  • die „Aufhebung der Verbrennungsverordnung“ wurde aus dem Punkt „Abfallwirtschaftliche Ziele“ als Kapitel herausgenommen;
  • die Mengenprognosen beim Grünabfall wurden angepasst (keine Berücksichtigung eines Verbrennungsverbotes).

Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zum AWiKo 2015-2019 (Stand Juni 2015) nach folgenden Maßgaben vor:

 

 

  1. Die abschließende Entscheidung über die Abfallgebührenstruktur wird der Kreistag im Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation 2016-2018 im Rahmen der Abfallgebührensatzung des Landkreises treffen.

 

  1. Die abschließende Entscheidung über die Art und Organisation der künftigen höherwertigen Verwertung von Bioabfällen wird gesondert in Abhängigkeit von den abschließenden Untersuchungen, Analysen und Bewertungen getroffen.

 

  1. Nach  Vorlage der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung der Einheiten der öffentlichen Abfallentsorgung des Landkreises wird das Abfallwirtschaftskonzept 2015-2019 nach Bedarf entsprechend fortgeschrieben.

 

 

 

Anlagen

 

Anlage 1:               Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015 – 2019

(überarbeitet; Stand Juni 2015)

 

Anlage 2:              Beteiligungsverfahren

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AWIKO LK Börde_Stand 09.06.2015 (2909 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 AWiKo (0 KB)    
Stammbaum:
2015/Abf/0125   Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015 - 2019   EB Abfallentsorgung   Beschlussvorlage
2015/Abf/0125-1   Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015 - 2019   EB Abfallentsorgung   Beschlussvorlage