Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt das vorliegende „Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015-2019“ (Stand Juni 2015) als Planungs- und Handlungsgrundlage für die Abfallwirtschaft im Landkreis Börde für den Zeitraum 2015 bis 2019 nach folgenden Maßgaben:
Sachdarstellung, Begründung:
Die Verpflichtung zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes (AWiKo) ergibt sich aus dem § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Anforderungen an das zu erstellende AWiKo richteten sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Gemäß § 8 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.02.2010 hat jeder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ein AWiKo aufzustellen und alle fünf Jahre fortzuschreiben mit dem Ziel, die Entsorgung der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, soweit sie nicht aus der Entsorgungspflicht ausgeschlossen sind, sicherzustellen.
Neben den o.g. gesetzlichen Verpflichtungen wurde die Erstellung des AWiKo auf Grund des „Grundsatzbeschlusses zur künftigen Gestaltung der öffentlichen Abfallwirtschaft im Landkreis Börde (KT-Beschluss-Nr. 883/Abf/2012 vom 05.12.2012) veranlasst.
Das AWiKo wurde unter Mitwirkung der Fa. ECONUM Unternehmensberatung GmbH, Dresden erstellt. Es umfasst den Zeitraum von 2015 bis 2019 und schreibt die vom Kreistag des Landkreises Börde am 05.12.2012 beschlossene „Konzeption für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde“ fort.
Die erste Vorstellung und die Beratung des AWiKo´s (Stand 29.09.2014) erfolgten bei der Sitzung des Betriebsausschusses vom 23.10.2014.
Die Zielstellung des AWiKo`s (siehe Anlage 1) ist es, im Einklang mit dem KrWG und dem AbfG LSA, die Entsorgungssicherheit im Landkreis Börde sicherzustellen und dabei die abfallarme Kreislaufwirtschaft zu fördern sowie die umweltverträgliche Abfallverwertung bzw. –beseitigung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang werden gemäß § 1 Abs. 1 AbfG LSA u.a. folgende Ziele verfolgt:
- die Entstehung von Abfällen in ihrer Menge so gering wie möglich zu halten (Abfallvermeidung), - nicht vermiedene Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen (Abfallverwertung), - nicht verwertete Abfälle so zu behandeln, dass anfallende Energie oder Abfälle soweit wie möglich genutzt werden können (Abfallbehandlung), - nicht verwertbare oder nicht weiter zu behandelnde Abfälle gemeinwohlverträglich zu beseitigen (Abfallbeseitigung), - die Einhaltung des Standes der Technik bei Maßnahmen der Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung.
Das AWiKo beinhaltet einführend die generellen strukturellen Grundlagen des Landkreises Börde als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Weiterhin erfolgte eine Dokumentation der gegenwärtigen kommunalen Abfallwirtschaft, bei welchem u. a. die Organisation der Abfallentsorgung, die vorhandenen Entsorgungsstrukturen, die Systeme zur Entsorgung von Abfällen, die Kosten der öffentlichen Abfallwirtschaft sowie das Gebührensystem dargestellt und analysiert wurden.
Aus der Ist-Zustandsanalyse heraus wurden konzeptionelle Maßnahmen zur Gewährleistung einer langfristigen Entsorgungssicherheit sowie zur Optimierung der öffentlichen Abfallwirtschaft unter der Berücksichtigung der abfallwirtschaftlichen Ziele des Landkreises abgeleitet.
Abschließend beinhaltet das AWiKo eine Beurteilung der zukünftigen Entsorgungssicherheit im Landkreis Börde.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben des KrWG, des AbfG LSA und des Abfallwirtschaftsplanes für das Land Sachsen-Anhalt werden folgende Ziele des Landkreises hinsichtlich der zukünftigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen verfolgt:
Das AWiKo sieht folgende abfallwirtschaftliche Maßnahmen vor:
Fortführung bewährter Sammelsysteme
Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff („Bringsystem“, kein gesondertes haushaltsnahes Holsystem)
Vollständige Sortierung von Sperrabfällen im Landkreis (auch aus dem Entsorgungsgebiet „Süd“)
Reduzierung der unerlaubten Entsorgungswege für Restabfall (Einführung einer „Mindestentleerungsgebühr“; z. B. Mindestentleerung von 120-180 l Restabfall pro Einwohner und Jahr)
Förderung der Getrenntsammlung von Bioabfällen - Quersubventionierung der Bioabfallentsorgungsgebühren durch Erhebung einer einheitlichen Grundgebühr
- Veränderung des Gebührenmaßstabs für die Biobenutzungsmengengebühren (Variante 1: Festlegung eines Mindestentleerungsvolumens, z. B. 120-180 l pro Einwohner und Jahr) (Variante 2: Umstellung auf eine leerungsunabhängige Regelabfuhr)
Höherwertige Verwertung von Bioabfällen
Ausweitung und Intensivierung der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
Eigenverwertung von kompostierbaren Abfällen
Andienung von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen
Umgang mit gewerblichen Sammlungen.
Zusammenfassend wird im AWiKo die Entsorgungssicherheit im Landkreis Börde für den Zeitraum von mindestens 10 Jahren als gewährleistet bewertet. „Das bestehende System und die zukünftigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen fördern die Vermeidung und Verwertung von Abfällen und dämmen die Nutzung unerlaubter Entsorgungswege ein. Darüber hinaus wird den Bürgern des Landkreises Börde ein qualitativ hochwertiges und serviceorientiertes abfallwirtschaftliches Angebot geboten.“
5. Beteiligungsverfahren
Gemäß § 8 Abs. 4 des AbfG LSA sind die kreisangehörigen Gemeinden und die obere Abfallbehörde bei der Aufstellung, wesentlicher Änderung oder Fortschreibung des AWiKo zu beteiligen.
Die Beteiligung verfolgt das Ziel, die zuständige Abfallbehörde und die kreisangehörigen Einheitsgemeinden über den Stand der Abfallentsorgung des Landkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger über Planung und abfallwirtschaftliche Zielsetzungen zu unterrichten.
Darüber hinaus sollte den Verbänden, Kammern und Organisationen, deren Aufgaben oder satzungsgemäßen Interessen durch das AWiKo berührt werden, die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Im Rahmen der Beteiligung gingen überwiegend zustimmende Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen sind einer eingehenden Prüfung und Bewertung unterzogen worden. Daraus resultierende Änderungen bzw. Ergänzungen wurden in dem AWiKo berücksichtigt.
Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens (Kurzfassung) sind aus der Anlage 2 ersichtlich.
Am 26.03.2015 haben der Betriebsausschuss Abfallentsorgung, am 22.04.2015 der Umwelt und Wirtschaftsausschuss und am 06.05.2015 der Kreisausschuss die Beschlussvorlage „Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015-2019“- Stand Januar 2015- beraten.
Zu den einzelnen Schwerpunkten des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises Börde 2015-2019 (AWiKo) wurde kontrovers diskutiert.
Im Ergebnis wurde festgehalten, dass das AWiKo hinsichtlich der Aufhebung der Verbrennungsverordnung, als eine konkrete Maßnahme des AWiKo´s überarbeitet werden soll. Gleichzeitig sollte die Beschlussfassung zum AWiKo um die noch zu treffenden Entscheidungen präzisiert werden.
Die aktuelle Beschlussvorlage beinhaltet das überarbeitete AWiKo:
Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zum AWiKo 2015-2019 (Stand Juni 2015) nach folgenden Maßgaben vor:
Anlagen
Anlage 1: Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015 – 2019 (überarbeitet; Stand Juni 2015)
Anlage 2: Beteiligungsverfahren
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