Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/FB3/0181  

 
 
Betreff: Sozialplanung des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig Fachbereichskoordina- torin
Hoeft Stabsstelle "Strategische Entwicklungsplanung"
Federführend:Fachbereich 3 Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
26.08.2015 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
31.08.2015 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
09.09.2015 
12. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/FB3/0181)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
16.09.2015 
7. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2015/FB3/0181)
Anlagen:
Sozialplanung_Bericht
Beantwortung Anfrage Jugendhilfeausschuss 31.08.2015 Frau Hildebrandt
Redaktionelle Änderungen der Sozialplanung nach den Beratungen in den Ausschüssen (1)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Sozialplanung des Landkreises Börde.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis Börde hat die Regelung des § 20 FamBeFöG vom 13.08.2014 zum Anlass genommen, dem Kreistag erstmalig einen Sozialplan zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Beschlussfassung ist u.a. auch deshalb erforderlich, weil der Landkreis bis zum 31.10.2015 beim Ministerium für Familienhilfe und Familienförderung eine vom Kreis beschlossene Sozialplanung vorlegen muss, wenn er Zuweisungen des Landes für Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen (ELFE) sowie Suchtberatungsstellen in Anspruch nehmen will.

 

Der Sozialplan wurde im Rahmen einer Projektgruppe in Abstimmung mit den Trägern der ELFE-Beratungsstellen, der Suchtberatungsstellen, der Schuldnerberatungsstellen und des Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie den Fachdiensten Jugend, Soziales, Schulen und Kultur und Gesundheit erarbeitet.

 

Der vorliegende Sozialplan stellt einen ersten Schritt in Richtung einer modernen Sozialplanung dar.

 

Neben der Erfassung demografischer Basisdaten wurden Indikatoren herangezogen, die die Lebenslage der Bevölkerung in definierten Sozialräumen mit Blickrichtung auf die Handlungsfelder Kommunaler Fürsorgepolitik, Kommunaler Bildungspolitik und Kommunaler Gesundheitsförderungspolitik unter Bezugnahme auf die Beratungsstellen abbilden.

 

Erfolgsfaktoren für eine Moderne Sozialplanung sind, dass diese fördernd und präventiv wirkt, strategisch ausgerichtet, vernetzt, sozialraumorientiert, beteiligungsorientiert und wirkungsorientiert ist. Dieser Anspruch war in der Kürze der Zeit nicht umfassend zu erfüllen.

 

Bei Verfügbarkeit erforderlicher Ressourcen bietet die Sozialplanung jedoch die Möglichkeit einen wesentlichen Beitrag für die strategische Steuerung der kommunalen Sozialpolitik und Sozialverwaltung zu leisten.

 

Auswirkungen des demografischen Wandels, die zunehmend unzureichende Finanzausstattung, die zunehmende Armut in der Bevölkerung stellen den Landkreis vor schwierigen Herausforderungen.

 

Sozialplanung kann einen Beitrag leisten, um

 

  • ein sozialpolitisches Leitbild für den Landkreis zu entwickeln;

 

  • auf der Grundlage der Analyse der Lebenssituation der Bevölkerung mehr und bessere Informationen für Entscheidungen zur Verfügung zu stellen;

 

  • durch vorausschauendes und präventives Handeln die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten zur verbessern;

 

  • frühzeitig notwendige Strukturveränderungen einzuleiten;

 

  • soziale Angebote und Dienstleistungen an ihrer Wirkung zu messen.

 

 

Für die im Landkreis Börde vorhandenen Beratungsstellen wird davon ausgegangen, dass diese sich als niedrigschwelliges Angebot und zentrale Anlaufstellen bewährt haben.

Häufig suchen Menschen mit Multiproblemen die Beratungsstellen auf. Zukünftig wird es darauf ankommen, dass die Beratungsstellen sich an Grundsätze der integrierten psychosozialen Beratung orientieren. Dazu ist der individuelle Beratungsbedarf zu erfassen und durch erforderliche psychosoziale und soziale Maßnahmen aufzuarbeiten und zu überwinden. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, zwischen dem Landkreis und den Trägern der Beratungsstellen Vereinbarungen im Sinne einer integrierten psychosozialen Beratung bis zum Jahresende 2015 abzuschließen.

 


Anlagen:

 

Sozialplan des Landkreises Börde

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sozialplanung_Bericht (12472 KB)    
Anlage 2 2 Beantwortung Anfrage Jugendhilfeausschuss 31.08.2015 Frau Hildebrandt (1076 KB)    
Anlage 3 3 Redaktionelle Änderungen der Sozialplanung nach den Beratungen in den Ausschüssen (1) (2637 KB)