Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Norddrömling nach § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) der Änderung der Kreisgrenzen zwischen dem Landkreis Börde und dem Altmarkkreis Salzwedel zu.
Sachdarstellung, Begründung: Das Referat-Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei als obere Flurneuordnungsbehörde hat das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Norddrömling mit Einleitungsbeschluss vom 05.09.2006 angeordnet. Zuständig für die Durchführung des Verfahrens sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Norddrömling ist beabsichtigt, den Grenzverlauf zwischen der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen, der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen und zwischen den Landkreisen Börde und Altmarkkreis Salzwedel zu bereinigen. Konkret grenzen die Landkreise im Bereich der Gemarkungen Jahrstedt, Röwitz, Kusey, Trippigleben und Köckte (Altmarkkreis Salzwedel) sowie Buchhorst (Bördekreis) aneinander. Das Verfahren gemäß § 86 FlurbG wird zur Ermöglichung von Maßnahmen der Landentwicklung sowie zur Auflösung von Landnutzungskonflikten durchgeführt. Aufgrund der Ausweisung von Schutzgebieten im Drömling liegen erhebliche Nutzungskonflikte, vorrangig zwischen Naturschutz sowie Land- und Forstwirtschaft vor. Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist, die sozialverträgliche Entflechtung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche zu ermöglichen. Darüber hinaus ist der vom Verfahren erfasste Grundbesitz zersplittert und teilweise unwirtschaftlich geformt und das Wegenetz entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgerechte Erschließung. Durch den Ausbau des Wegenetzes und eine sinnvolle Zusammenlegung der Nutzflächen soll eine nachhaltige Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen in der örtlichen Landwirtschaft erreicht werden.
Vorliegend ist aufgrund der Begradigung von Gewässern vor 1990 eine leichte Anpassung der Kreisgrenzen erforderlich. Die neuen Grenzen werden dem heutigen Verlauf der Gewässer in der Örtlichkeit angepasst und jeweils an den Gewässeroberkanten verlaufen, nicht mehr in der Grabenmitte, was eine Zuordnung zu den Kreisen in der Örtlichkeit erleichtert. Gemäß § 58 Abs. 2 FlurbG bedarf die Änderung von Gemeinde- oder Kreisgrenzen die Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Nach § 45 Abs. 2 Ziff. 15 KVG LSA ist der Kreistag für die Mitwirkung bei der Veränderung von Kreisgrenzen zuständig.
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALF) hat mit Schreiben vom 16.06.2015 für die beabsichtigte Änderung der Gemeinde- und Landkreisgrenzen im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Norddrömling um Zustimmung des Kreistages des Landkreises Börde nach § 58 Abs. 2 FlurbG gebeten.
Im Rahmen der kompletten Neueinteilung des Verfahrensgebiets werden neue Flurstücke gebildet, die alte, teils sehr komplizierte und eng unterteilte Flurstücksstruktur wird durch diese ersetzt.
Die Flächenzugänge und-abgänge gleichen sich etwa aus. Durch die Neuvermessung entstehen in beiden Landkreisen aufgrund positiver Neumessdifferenzen katasterliche Flächenvergrößerungen, für den Landkreis Börde von 7349 qm. Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen beabsichtigt nach vorheriger Anhörung der Ortschaft Oebisfelde am 29.09.2015 über diese Gebietsänderung zu entscheiden.
Anlagen: Anlage 1 Flächenbilanz Anlage 2 Kreisgrenzänderung 1 Anlage 3 Kreisgrenzänderung 2 Anlage 4 Kreisgrenzänderung 3
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