Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Börde erteilt dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. § 26 Abs. 5 SpkG-LSA (Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt) hat die Vertretung des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde zu beschließen.
Die Jahresbilanz der Kreissparkasse schließt zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von
1.582.318.894,97 Euro,
die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von
1.559.694,17 Euro.
Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 27 SpkG-LSA beschloss der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Die Prüfungsstelle hat den Jahresabschluss geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Dem Vorstand der Kreissparkasse Börde wurde vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. § 26 Abs. 4 SpkG-LSA am 11.06.2015 die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 ist im Allris.net sowie auf Anfrage im Büro Kreistag/Wahlen einzusehen.
Anlagen:
Anlage 1 Bericht des Verwaltungsrates Anlage 2 Erklärung des Ministeriums der Finanzen Anlage 3 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und Billigung des Anlage 4 Gewinnverwendungsbeschluss Anlage 5 Entlastung des Vorstandes
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