Der Kreistag stimmt im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Calvörder Drömling nach § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) der Änderung der Kreisgrenzen zwischen dem Landkreis Börde und dem Altmarkkreis Salzwedel zu.
09.09.2015 - Kreisausschuss
Ö 6.7 - zur Kenntnis genommen BESCHLUSS: 2015/15/0187
Der Kreistag stimmte im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Calvörder Drömling nach § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) der Änderung der Kreisgrenzen zwischen dem Landkreis Börde und dem Altmarkkreis Salzwedel zu.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:siebenundvierzig
Ablehnung:keine
Enthaltung:keine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2015/15/0187erhoben.