Sachdarstellung/Begründung:
1. Zielstellung
Zielstellung eines in der Region Magdeburg zu schaffenden
Verkehrsverbundes ist die weitere Attraktivierung des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) durch Schaffung eines komplexen und aufeinander
abgestimmten Verkehrsangebots, Gewährleistung günstiger Umsteigebedingungen
für die Nutzer unterschiedlicher Verkehrsmittel und insbesondere durch die
Einführung eines Verbundtarifs. Dieser sichert mit seiner einheitlichen
Struktur die Grundbedingungen für eine adäquate Gewährleistung der Mobilität
für alle Bevölkerungsgruppen in der Region.
Mit dieser Strukturentscheidung werden Erfahrungen aus
bestehenden Verkehrsverbünden in der Bundesrepublik Deutschland aufgegriffen.
Unter dem Dach eines Verkehrsverbundes werden in besonderem Maß die Chancen
erhöht, weitere Teile der Bevölkerung zur Nutzung des ÖPNV zu gewinnen, um
den verkehrswirtschaftlichen Erfolg der Verkehrsunternehmen in der Region zu
sichern und den Umfang der zurzeit erforderlichen Bezuschussungsmittel für
den ÖPNV langfristig zu reduzieren. Der Aufgabenträger in seiner Funktion als
Fördermittelempfänger gewährleistet den dauerhaften Einfluss auf die
Verbundentwicklung.
Der Verkehrsverbund soll über seine
verkehrsorganisatorischen Aufgaben hinaus die Region durch Nutzung
entsprechender Marketinginstrumente für die Bürgerinnen und Bürger besser
wahrnehmbar und erlebbar sowie für Besucherinnen und Besucher attraktiver machen.
Langfristig soll der Verbund die Möglichkeiten erweitern, dass die Region
einen eigenständigen Beitrag bei der Weiterentwicklung der ÖPNV-Systeme in
Deutschland, u. a. durch Forschungsaktivitäten und Pilotvorhaben, leistet.
2. Aktuelle Situation des Regionalverkehrs im Großraum
Magdeburg
Die Verkehrsunternehmen der Region Magdeburg DB Regio,
Kraftverkehrsgesellschaft Börde-Bus, Kreisverkehrsgesellschaft Bernburg,
Magdeburger Verkehrsbetriebe, Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land, OhreBus
Verkehrsgesellschaft, Personennahverkehrsgesellschaft Staßfurt, Veolia
Verkehr Sachsen-Anhalt und Verkehrsgesellschaft Südharz arbeiten schon seit
vielen Jahren gemeinsam daran, ihren Fahrgästen einen attraktiven ÖPNV
anzubieten, bei dem die Grenzen zwischen den einzelnen Verkehrsträgern und
-unternehmen von möglichst geringer Bedeutung sind. Der 1998 geschaffene
Tarif Magdeburg Umland (MUM) ist ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit.
Ende des Jahres 2004 reifte der Wille, die bisherige
Kooperation in einen Verkehrsverbund zu überführen. In den Jahren 2005-2006
wurden hierfür umfangreiche Vorarbeiten durch die Projektgruppe Nordverbund
bei der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) durchgeführt, welche
anschließend intensiv zwischen den Verkehrsunternehmen, den Aufgabenträgern
und dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt
(MLV) diskutiert worden sind.
Im Juni 2008 wurde in Übereinstimmung mit dem MLV
entschieden, dass der zu gründende Verkehrsverbund die Struktur eines
Unternehmensverbundes haben wird. Als Vorlauforganisation der zukünftigen
Verbundgesellschaft nahm im März 2009 das Vorbereitungsbüro marego. seine
Arbeit in Magdeburg auf.
Seitdem sind die
Vorbereitungsarbeiten zur Schaffung des Verkehrsverbundes kontinuierlich
vorangeschritten. So wurden das Fahrkartenlayout und die
Entwerterspezifikation festgelegt. Auch wurden erste Kooperationsgespräche
mit möglichen Partnerunternehmen geführt, die den Verbundraum tangieren.
Gemeinsam mit den beauftragten Kanzleien und dem Vorbereitungsbüro
entwickelten die Verkehrsunternehmen das umfangreiche Vertragswerk. Im
Februar 2010 wurde sich auf Basis der vom Gutachter ermittelten, verbundbedingten
Belastungen für den Zonentarif mit Nachbarortsverkehr entschieden. Weiterhin
wurde die Erarbeitung der Tarifbestimmungen und der Beförderungsbedingungen
des zukünftigen Verkehrsverbundes marego. intensiviert. Im Bereich Marketing
sind die Vorbereitungen zur Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen zur
Entwicklung einer Internetseite und zur Erarbeitung sowie zur Umsetzung einer
Einführungskampagne abgeschlossen. Die Entwicklung des Corporate Designs
erfolgte bis Anfang Juni 2010.
3. Beauftragung
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 03. Juni 2009
einen Grundsatzbeschluss zur Gründung des Verkehrsverbundes marego. gefasst (Beschluss Nr. 343/80/2009). Der
Landrat wurde beauftragt, im Einvernehmen mit dem Land Sachsen-Anhalt die
erforderlichen Vorbereitungsarbeiten zur Einführung eines Verkehrsverbundes
in der Region Magdeburg zu veranlassen. Auch die anderen beteiligten
Gebietskörperschaften im Verbundgebiet hatten analoge Beschlüsse gefasst.
Die Landeshauptstadt Magdeburg und die Landkreise Börde,
Jerichower Land und Salzlandkreis als Gesellschafter sowie Aufgabenträger
beauftragen ihre ÖPNV-Unternehmen, eine Verbundstruktur als
Unternehmensverbund zu schaffen und zu unterhalten.
4. Wahl der Organisationsform GmbH
Vor dem Hintergrund, dass die
Gebietskörperschaften damit beauftragt wurden, im Einvernehmen mit dem Land
Sachsen-Anhalt die Vorbereitung und Gründung der Verbundgesellschaft
(Gesellschafter sind die entsprechenden Verkehrsunternehmen) im Rahmen der Einführung
eines Verkehrsverbundes in der Region Magdeburg zu veranlassen, wurde die
Rechtsform GmbH praktisch bereits vorgegeben. Die Rechtsform des
Eigenbetriebes und der Anstalt des öffentlichen Rechts scheiden aus und die
Rechtsform einer GbR ist vor dem Hintergrund der Forderung des § 117 Abs. 4
GO LSA (Haftungsbeschränkung) nicht praktikabel. Darüber hinaus ist die
Rechtsform der GbR im konkreten Fall auch nicht geeignet, den Anforderungen
an einen Verkehrsverbund gerecht zu werden. Durch die eigene Rechtspersönlichkeit
und die Begrenzung der Haftung auf das Stammkapital der Gesellschaft ist die
Verbundgesellschaft viel besser in der Lage, in diesem Verkehrsmarkt mit
derzeit ca. 1 Mill. Kunden pro Jahr und einer Bevölkerung von ca. 725.000
Einwohner zu agieren und das Risiko für die Gesellschafter zu begrenzen.
Das GmbH-Modell gewährleistet
eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Marktes unter Berücksichtigung der
Interessen der beteiligten Verkehrsunternehmen und der mittelbar beteiligten
Kommunen.
5. Gründungsmitglieder marego.
Das Stammkapital der
Gesellschaft beträgt 25.000 EUR, davon übernehmen:
1. DB Regio AG einschließlich
Elbe-Saale-Bahn 3.500,00
EUR
2. Kraftverkehrsgesellschaft mbH
Börde-Bus 1.780,00
EUR
3. Kreisverkehrsgesellschaft
Bernburg – KVG mbH 1.970,00
EUR
4. Magdeburger Verkehrsbetriebe
GmbH 10.010,00
EUR
5. Nahverkehrsgesellschaft
Jerichower Land mbH 1.940,00
EUR
6. OhreBus Verkehrsgesellschaft
mbH 1.990,00
EUR
7. Personennahverkehr GmbH
Staßfurt 1.390,00
EUR
8. Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt
GmbH 1.280,00
EUR
9. Verkehrsgesellschaft Südharz
mbH 1.140,00
EUR
6. Verbundbedingte Belastungen für die Verkehrsunternehmen
Eine entsprechende Auflistung
ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Belastungen der Unternehmen gliedern sich
wie folgt:
a) Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste (HV/DTV)
Harmonisierungsverluste (HV) und
Durchtarifierungsverluste (DTV) entstehen mit dem neuen Tarifmodell und damit
mit der Einführung der Verbundfahrscheine, wodurch die bisherigen Haustarife
der Verkehrsunternehmen ersetzt werden. (Hinweis: Beispiele können im
Herleitungsvertrag (Anlage 4) nachgelesen werden. Dort ist als Anlage 2 (S.
12 – 14) eine Beispielrechnung aufgeführt. )
HV entstehen
dadurch, dass bisher verschiedene Fahrpreise einzelner Unternehmen zu einem
Verbundpreis angeglichen werden.
DTV entstehen
dadurch, dass ein Fahrgast, der für seine Fahrstrecke bislang mehrere Unternehmen
genutzt hat und deshalb mehrere Fahrscheine kaufen musste, dann nur noch
einen Verbundfahrschein benötigt, der im Preis günstiger ist als die Summe
der bisherigen Fahrausweise.
Entsprechend den Berechnungen des beauftragten Gutachters,
basierend auf dem Tarifkonzept vom 18.12.2009, stellen sich die HV und DTV
für die Unternehmen im Landkreis Börde jährlich für die ersten drei Jahre in
Höhe von 118.110 € dar (dav. KVG Börde-Bus 48.100 €, dav. OhreBus
70.010 €).
Diese Verluste werden durch das
Land vollständig ersetzt, wobei jedoch nicht eine Auszahlung direkt an die
Verkehrsunternehmen erfolgt, sondern eine Auszahlung über die jeweiligen
Aufgabenträger. Die rechtliche Absicherung hierfür bildet der Grundvertrag für den Verkehrsverbund in
der Region Magdeburg (marego.), der als Anlage 3 beigefügt ist. Im
Einvernehmen mit dem Land Sachsen-Anhalt gelten für die ersten vier Jahre nachfolgende
Regelungen:
1. Die zum 01.10.2010 zu gründende Verbundgesellschaft in
der Region Magdeburg wird am 12.12.2010 den Verbundtarif einführen. Nach dem
Gleichbehandlungsgrundsatz stellt das Land den Aufgabenträgern in der
Einführungsphase des Verkehrsverbundes analog der Gründung des
Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) eine von der Einwohnerzahl
abgeleitete Fördersumme von 14,6 Mill. € zum Nachweis bereit. Davon werden
bezogen auf eine Laufzeit von 11 Jahren bis zu 9,2 Mill. € als
Gesamtsumme für Durchtarifierungsverluste (DTV) und Harmonisierungsverluste
(HV) bei degressiver Gestaltung und für die Anerkennung der BahnCard auf den
landesbedeutsamen Linien bereitgestellt.
2. Anlässlich der Einführung des Verkehrsverbundes wird
für das erste Verbundjahr aus dem in Punkt 1 genannten Gesamtbetrag zum
Ausgleich von entstehenden und nachzuweisenden DTV und HV eine
Basisausgleichssumme (Höchstbetrag) von 1,8 Mio. € festgelegt.
3. Im zweiten Verbundjahr (2012) erhalten die
Aufgabenträger zum Ausgleich von entstehenden und nachzuweisenden DTV und HV
80 % dieses Ausgangsbetrages (Höchstbetrag) zuzüglich desjenigen Betrages,
der von dem Ausgleichsbetrag des ersten Verbundjahres nicht verbraucht wurde
(z. B. weil die Entwicklung der Fahrgastzahlen die Ausschöpfung dieses als
Obergrenze zu verstehenden Zuschusses nicht erforderlich gemacht hat).
4. Im dritten Verbundjahr (2013) erhalten die
Aufgabenträger zum Ausgleich von entstehenden und nachzuweisenden DTV und HV
60 % des Ausgangsbetrages (Höchstbetrag). Zusätzlich erhalten sie
gegebenenfalls den Betrag, der in den vorherigen Verbundjahren als
Ausgleichsbetrag ermittelt war und nicht verbraucht wurde.
5. Im vierten Verbundjahr (2014) erhalten die
Aufgabenträger zum Ausgleich von entstehenden und nachzuweisenden DTV und HV
50 % des Ausgangsbetrages (Höchstbetrag). Zusätzlich erhalten sie
gegebenenfalls den Betrag, der in den vorherigen Verbundjahren als Ausgleichsbetrag
ermittelt war und nicht verbraucht wurde.
6. Um BahnCard-Inhabern auf den landesbedeutsamen Linien
den Erwerb einer Fahrkarte zum Preis einer ermäßigten Einzelfahrkarte zu
ermöglichen, erhalten die Aufgabenträger bis zu 10.000 € jährlich aus
dem in Punkt 1 genannten Gesamtbetrag.
Trotz der Abschmelzung des
Ausgangsbetrages stehen durch die Verwendung der Restmittel aus dem
jeweiligen Vorjahr damit ausreichend Mittel zur Kompensation der HV/DTV zur
Verfügung.
Ergänzend zum Grundvertrag soll
ein Vertrag zur Herleitung der
verbundbedingten Nachteile, die Gegenstand von Ausgleichsleistungen durch die
Aufgabenträger sein können (Herleitungsvertrag) (Anlage 4) abgeschlossen
werden. Dieser Vertrag schafft insbesondere die Grundlage für die Ausgleichszahlung
für die entstehenden HV/DTV bezogen auf die jeweiligen Verkehrsunternehmen.
Die Regelung der Finanzströme vom Aufgabenträger Landkreis Börde zu den zwei
Verkehrsunternehmen muss jedoch noch vertraglich geregelt werden.
Drei Jahre nach Verbundstart werden eine Revision und eine
Präzisierung der tatsächlich stattgefundenen Veränderung erfolgen. Die
Revision wird vom Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch die Nahverkehrsservice
Sachsen-Anhalt GmbH, gesondert finanziert und in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen
und deren Aufgabenträgern durchgeführt. Im Zuge des Revisionsprozesses
erfolgt eine Verkehrserhebung im dritten Jahr nach Verbundstart. Die Revision
findet im vierten Jahr nach Verbundstart statt. Ziel ist es unter anderem,
die vom Gutachter ermittelten, verbundbedingten Belastungen zu überprüfen.
Ergibt die Spitzabrechnung eine Überkompensation bei einem
Verkehrsunternehmen, müssen die zu viel erhaltenen Ausgleichszahlungen nach
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom
dem Verkehrsunternehmen zurückgezahlt werden. Die Verkehrsunternehmen, denen
entsprechend der Spitzabrechnung ein höherer Ausgleichsbetrag zusteht,
erhalten rückwirkend einen höheren Ausgleich von den Aufgabenträgern. Auf
Basis der neuen Ergebnisse sind die monatlichen Zahlungsverpflichtungen der
Aufgabenträger anzupassen.
Ferner gilt es basierend auf der Verkehrserhebung einen
Wechsel vom dem bis dato angewendeten alteinnahmebasierten
Einnahmeaufteilungsverfahren zu einem leistungsbasierten
Einnahmeaufteilungsverfahren zu vollziehen.
b) Eigenanteile Investitionen/Abschreibungen
Von den oben erwähnten insgesamt
14,6 Mill. EUR setzt das Land (NASA) knapp 3 Mill. EUR zur Förderung der
notwendigen Investitionen in die Vertriebstechnik (z. B. Fahrscheindrucker,
Entwerter) ein. Die Antragstellung erfolgt direkt durch die
Verkehrsunternehmen bei der NASA, der Fördersatz beträgt in der Regel 75 %.
In der Anlage 1 sind die Eigenanteile
der Unternehmen (25 %) unter Nr. 2 aufgeführt. Eine Kompensation scheidet
hier jedoch aus, da die Investitionen bereits vom Land gefördert werden. Eine
Doppelförderung (auch indirekt) ist rechtlich nicht möglich.
c) Verbundunterhaltung
Für die Verbundunterhaltung
(Tätigkeit des Verbundbüros) entstehen den beteiligten Verkehrsunternehmen
zusätzliche Belastungen. Diese Kostenbelastung entsteht bereits in diesem
Jahr und wird sich kontinuierlich steigern.
Es ist vorgesehen, dass hierfür eine Kompensation durch den
Aufgabenträger erfolgt. Das heißt aber auch, dass dafür zusätzliche Mittel
aus dem Kreishaushalt zur Verfügung gestellt werden müssen (siehe Anlage 1).
Hierzu müsste dann in der Folge (wie bei der Kompensation der HV/DTV) eine
vertragliche Regelung zwischen Aufgabenträger und den zwei
Verkehrsunternehmen abgeschlossen werden.
7. Zeitliche Umsetzung
Die Verkehrsunternehmen benötigen Planungssicherheit, um
die erforderlichen Arbeitsschritte einleiten zu können. Hierzu gehören u. a.
der Aufbau der Tarifdatenbank und die Erarbeitung sowie die Implementierung
der Einführungskampagne.
Dies kann durch eine abschließende Beschlussfassung zur
Verbundgründung seitens der Gebietskörperschaften sowie seitens des Vorstands
der DB Regio gewährleistet werden. Die abschließende Beschlussfassung ist im
2./3. Quartal 2010 in den jeweiligen Gebietskörperschaften und im Vorstand
der DB Regio zur Verbundgründung erforderlich.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die
Beteiligung der Verkehrsunternehmen an dem Unternehmensverbund der Vorlage-
und Anzeigepflicht gemäß § 123 GO LSA bei der Kommunalaufsicht
(Landesverwaltungsamt) unterliegt. Das Projekt wurde der Kommunalaufsicht
bereits frühzeitig vor Ort vorgestellt und grundsätzlich von der Kommunalaufsicht
befürwortet.
8.
Vertragliche Umsetzung
Für die Verbundgründung sind
eine Reihe von Verbundverträgen erforderlich. Hierbei muss jedoch beachtet
werden, dass für marego. eine Organisationsform als Unternehmensverbund
gewählt worden ist.
Für den Aufgabenträger
Landkreis Börde ist zusammenfassend festzuhalten, dass der Grundvertrag
(Anlage 3) die Kompensation der entstehenden HV/DTV durch das Land regelt
(einschließlich die Übertragung der jeweils nicht verbrauchten Mittel in das
Folgejahr). Eine Untersetzung erfolgt durch den Herleitungsvertrag (Anlage
4).
Die übrigen Verbundverträge
werden von den beteiligten Verkehrsunternehmen geschlossen, wobei der
Gesellschaftsvertrag (Anlage 5) aufgrund der mittelbaren Beteiligung an marego.
hier Beschlussgegenstand ist:
- Gesellschaftsvertrag der Magdeburger
Regionalverkehrsverbund GmbH (marego.)
- Verbundtarif-Kooperations- und Einnahmeaufteilungsvertrag
- Aufwandsdeckungsvertrag
(Vertrag zur Deckung des Aufwands des Verbundtarifmanagements gemäß § 7
Verbundtarif-Kooperations- und Einnahmeaufteilungsvertrag)
- Vertrag zum
Ausgleich von Harmonisierungsverlusten
Die Gründung der
Verbundgesellschaft marego. soll zum 01.10.2010 erfolgen. Nach Start einer
Einführungskampagne soll der Verbund am 12.12.2010 wirksam werden.
Anlagen:
- Übersicht verbundbedingte Belastungen
- Übersicht
über die Erstattung der im gesamten Verbundgebiet entstehenden Harmonisierungs-
und Durchtarifierungsverluste (HV/DTV)
- Grundvertrag für den Verkehrsverbund in der
Region Magdeburg (marego.)
- Vertrag zur Herleitung der verbundbedingten
Nachteile, die Gegenstand von Ausgleichsleistungen durch die
Aufgabenträger sein können (Herleitungsvertrag)
- Gesellschaftsvertrag der Magdeburger
Regionalverkehrsverbund GmbH (marego.)
- Preisvergleich: bestehende Tarife -
künftiger Tarif marego.
- vorläufige Finanzierung der
Verbundgesellschaft marego GmbH
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