Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag des Landkreises Börde erteilt dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009. Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. § 26 Abs. 5 SpkG LSA hat die Vertretung
des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde
zu beschließen. Die Jahresbilanz der Kreissparkasse schließt
zum 31.12.2009 mit einer Bilanzsumme von 1.297.167.065,58 Euro. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit
einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.244.494,21 Euro. Gemäß § 27 SpkG LSA wurde der Jahresüberschuss
in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt. Die Prüfungsstelle hat den Jahresabschluss
geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dem Vorstand der Kreissparkasse
Börde wurde vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 6
i. V. m. § 26 Abs. 3 SpkG LSA am 17. Juni 2010 die Entlastung erteilt. Anlagen:
5. Entlastung des Vorstandes |
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