Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 509/70/2010  

 
 
Betreff: Benennung von Mitgliedern des Kreistages als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der "Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:
Bredthauer
Federführend:Amt für Umweltschutz Bearbeiter/-in: Schlüter, Edeltraud
Beratungsfolge:
5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde Vorberatung
24.08.2010 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
01.09.2010 
35. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
08.09.2010 
17. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (509/70/2010)
Anlagen:
BV 509 LAG Anlage 1
BV 509 LAG Anlage 2
BV 509 LAG Anlage 2 Seite 2

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag benennt als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der „Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum“

 

1.         a) Frau/Herrn                                                  als Mitglied,

 

            b) Frau/Herrn                                                  als deren/dessen Stellvertreter/in,

 

2.         a) Frau/Herrn                                                  als Mitglied,

 

            b) Frau/Herrn                                                  als deren/dessen Stellvertreter/in.  

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit Artikel 19 des Zweiten Funktionalreformgesetzes vom 05. November 2009 ist das Landwirtschaftsgesetz Sachsen-Anhalt (LwG LSA) geändert worden: § 12 LwG LSA hat folgende Fassung erhalten:

 

§ 12

Ländliche Entwicklung

 

 1Bei den Ämtern für  Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden zur Einbeziehung der Landkreise und kreisfreien Städte in die Gestaltung der ländlichen Entwicklung der Amtsbezirke Arbeitsgemeinschaften eingerichtet, in denen die Landkreise und kreisfreien Städte mit Sitz und Stimme vertreten sind. ²Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Verordnung insbesondere zu regeln

 

1.      Die Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaften

2.      Den Sitzungsrhythmus,

3.      den erstmaligen Vorsitz der Arbeitsgemeinschaften und den anschließenden regelmäßigen Wechsel des Vorsitzes zwischen den Landkreisen und den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten,

4.      die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften,

5.      die Aufgaben der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten als Geschäftsstelle für die Arbeitsgemeinschaften,

6.        die Einrichtung von Regionalbudgets für Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung.

 

Das Gebiet des Landkreises Börde gehört neben den Gebieten der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Harz und des Landkreises Salzlandkreis dem Amtsbezirk des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) „Mitte“ mit Sitz in Wanzleben an.

 

Auf Grund des § 12 Satz 2 LwG LSA hat die Landesregierung die „Verordnung über Arbeitsgemeinschaften zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung“ vom 14.Juli 2010 erlassen. Die Verordnung ist am 26.07.2010 verkündet worden. Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die als Anlage im Wortlaut beigefügte Verordnung.

 

§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Verordnung sieht vor, dass der Landkreis in der Arbeitsgemeinschaft neben dem Landrat durch zwei Mitglieder des Kreistages vertreten; für jedes Mitglied  ist ein/e Stellvertreter/in zu benennen. Die Mitglieder und ihrer Stellvertreter/innen sind vom Kreistag zu benennen.

 

Die Fraktionen und der Kreisausschuss sind mit Schreiben vom 02.08.2010 unterrichtet worden.

 

 

Zwei Anlagen:

Zwei Anlagen:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV 509 LAG Anlage 1 (36 KB)    
Anlage 2 2 BV 509 LAG Anlage 2 (45 KB)    
Anlage 3 3 BV 509 LAG Anlage 2 Seite 2 (32 KB)