Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt den Nahverkehrsplan für den Landkreis Börde 2010
bis 2015 Sachdarstellung, Begründung: Für den Landkreis Börde wurde ein Nahverkehrsplan für den Zeitraum 2010
bis 2015 erstellt. Dieser enthält die Grundlagen für die mittel- und
langfristigen Planungen des öffentlichen Personennahverkehrs(ÖPNV). Gemäß § 5 der Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land
Sachsen-Anhalt (ÖPNVGLSA) wurde der Nahverkehrsplan in einem Beirat, bestehend
aus Vertretern der Industrie- und Handelskammer, der Kreishandwerkerschaft, des
Kreiselternrates, der betroffenen Fachgewerkschaft, der Interessenvertretung
von Behinderten und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung sowie
Naturschutzvereinen, beraten. Weiterhin erfolgte die Beteiligung der umliegenden Landkreise, der Kommunen
des Landkreises sowie der örtlich tätigen Verkehrsunternehmen. Die vorliegende Fassung des Nahverkehrsplanes enthält folgende wichtige
verkehrs-politischer Ziele für den Landkreis Börde: ·
Der
ÖPNV ist auch weiterhin ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge,
insbesondere im ländlichen Raum. ·
Die
Mobilität der Bevölkerung und Erreichbarkeit der Region muss durch den ÖPNV in
bedarfsgerechter Weise gewährleistet sein. ·
Die
Belange der Behinderten, Kinder, Jugendlichen und Senioren sind ausgewogen zu
berücksichtigen, da diese in ihrer Mobilität auf den ÖPNV angewiesen sind und
sich als wichtigste Nutzergruppen erweisen. ·
Allgemeine
Standards der Barrierefreiheit für den ÖPNV sind, soweit möglich, als Grundlage
in die Planungen des ÖPNV einzubeziehen. ·
Aufgrund
der allgemeinen finanziellen Situation und der demografischen Entwicklung sind
regional- und funktionalspezifische Bedienungsstandards zu entwickeln, die eine
hohe Effizienz des ÖPNV sichern. ·
Die
Finanzierbarkeit des ÖPNV-Angebotes ist zu sichern. Im Landkreis
Börde laufen die Konzessionen für die Buslinien am 31.12.2011 aus. Diese müssen
zum 01.01.2012 neu vergeben werden. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und der
Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und
Straße hat spätestens ein Jahr vor Einleitung des wettbewerblichen
Vergabeverfahrens oder vor Direktvergabe die Veröffentlichung der
Vergabeabsicht zu erfolgen. Voraussetzung für die Ausschreibung ist ein gültiger Nahverkehrsplan.
Der vorliegende Nahverkehrsplan bildet somit die Grundlage für die
Veröffentlichung der Vergabeabsicht der zum 31.12.2011 auslaufenden
Linienverkehrsgenehmigungen im Landkreis Börde. Anlagen: Nahverkehrsplan 3 Teile
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