Zur Gewährleistung
dersach- und fristgerechten
Durchführung von investiven Maßnahmen, die nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz
und landesrechtlichen Regelungen gefördert werden, wird der Landrat beauftragt,
-über
Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zu
entscheiden und
-den
Kreisausschuss über die Entscheidungen zu unterrichten.
Die
Beauftragung erfolgt abweichend von § 5 Abs. 6 Ziffer 5 der Hauptsatzung des
Landkreises Börde und ungeachtet sonstiger Rechtsvorschriften.
08.04.2009 - 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Ö 4.8 - zur Kenntnis genommen BESCHLUSS: 329/20/2009
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Zur Gewährleistung
dersach- und fristgerechten
Durchführung von investiven Maßnahmen, die nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz
und landesrechtlichen Regelungen gefördert werden, wird der Landrat beauftragt,
-über
Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zu
entscheiden und
-den
Kreisausschuss über die Entscheidungen zu unterrichten.
Die
Beauftragung erfolgt abweichend von § 5 Abs. 6 Ziffer 5 der Hauptsatzung des
Landkreises Börde und ungeachtet sonstiger Rechtsvorschriften.
Zur Gewährleistung
der sach- und fristgerechten Durchführung von investiven Maßnahmen, die nach
dem Zukunftsinvestitionsgesetz und landesrechtlichen Regelungen gefördert
werden, wurde der Landrat beauftragt,
-über
Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zu
entscheiden und
-den
Kreisausschuss über die Entscheidungen zu unterrichten.
Die
Beauftragung erfolgte abweichend von § 5 Abs. 6 Ziffer 5 der Hauptsatzung des
Landkreises Börde und ungeachtet sonstiger Rechtsvorschriften.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
Ablehnung:keine
Enthaltung:keine
Die
Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 329/20/2009 erhoben.