Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreisausschuss und der Kreistag beschließen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bei
Vorliegen der jeweiligen Fördervoraussetzungen und Sicherung der
Gesamtfinanzierung die Realisierung der in der Maßnahmeliste I enthaltenen
Vorhaben aus Mitteln des Konjunkturpaketes II. Der Landrat
wird ermächtigt, bei einer Änderung der Fördersumme Änderungen im Rahmen der
beschlossenen Maßnahmen vorzunehmen, um die Fördermittel zeitnah und
vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. Sachdarstellung,
Begründung: Im Rahmen
des zweiten Konjunkturpaketes der Bundesregierung fließen rund 335 Mio. EUR
nach Sachsen Anhalt . Dem Landkreis Börde werden voraussichtlich ca. 2,9 Mio.
EUR (einschließlich Eigenmittel) für
Baumaßnahmen an Schulen zugewiesen. Aus den
vorgenannten Mitteln sollen u. a.
Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz an Schulen finanziert
werden. Die Maßnahmen im Einzelnen sind in der Maßnahmeliste I (Anlage 1)
dargestellt. In der Anlage 2 werden die
Maßnahmen entsprechend begründet. Um dem Anliegen
des Konjunkturprogrammes , eine schnelle Belebung der Wirtschaft, gerecht zu
werden, sollen die in der Maßnahmeliste I enthaltenen Maßnahmen noch im
Haushaltsjahr 2009 realisiert werden . Baumaßnahmen
an Schulen können in der Regel nur in den Ferienzeiten ausgeführt werden,
dieses betrifft ganz besonders Maßnahmen die einen erheblichen baulichen
Aufwand erfordern, in diesen Fällen ist eine Realisierung nur in den
Sommerferien möglich. Auf Grund
der Tatsache , dass in diesem Jahr die Sommerferien bereits am 25.06. beginnen,
müssen die Leistungen spätestens bis Mitte April beauftragt werden, um den
bauausführenden Firmen ausreichend Zeit zu gewähren die erforderlichen
Materialien zu beschaffen. Der Landtag
wird sich auf seiner Sitzung am 08.04.2009 mit der Verteilung der Mittel aus
dem Konjunkturpaket befassen, danach werden konkrete Informationen über die
Höhe der Mittel für den Landkreis erwartet. Um bei
einer eventuellen Reduzierung der Fördermittel diese in voller Höhe zu nutzen,
können Veränderungen bei den beschlossenen Maßnahmen erforderlich werden. Um
die entsprechenden Vergaben kurzfristig zu veranlassen, soll der Landrat
ermächtigt werden, im Rahmen der beschlossenen Maßnahmen Änderungen
vorzunehmen. Der Fachausschuss Kultur und Soziales und der Kreisausschuss
werden entsprechend informiert. Die Finanzierung dieser außerplanmäßigen Maßnahmen in Höhe von 2.844,0 TEUR erfolgt zu 87,5 % (2.488,5 TEUR) über Einnahmen aus Fördermitteln des Bundes und des Landes und zu 12,5 % (355,0 TEUR) über eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage des Landkreises. Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen:
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