Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 329/20/2009  

 
 
Betreff: Ermächtigung des Landrates für Vergabeentscheidungen im Rahmen der Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Witzel
Bredthauer
Federführend:Finanzverwaltungsamt Beteiligt:Amt für Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Bäker, Ines  Dezernat IV
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
08.04.2009 
19. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (329/20/2009)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
15.04.2009 
10. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (329/20/2009)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zur Gewährleistung der  sach- und fristgerechten Durchführung von investiven Maßnahmen, die nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz und landesrechtlichen Regelungen gefördert werden, wird der Landrat beauftragt,

 

-          über Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zu entscheiden und

 

-          den Kreisausschuss über die Entscheidungen zu unterrichten.

 

Die Beauftragung erfolgt abweichend von § 5 Abs. 6 Ziffer 5 der Hauptsatzung des Landkreises Börde und ungeachtet sonstiger Rechtsvorschriften.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis Börde erhält voraussichtlich Zuwendungen aus Mitteln des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder für Investitionen an Schulen im Jahr 2009 in Höhe von ca. 2,9 Mio. EUR

 

Zur Verwendung der Mittel liegt dem Kreisausschuss und dem Kreistag die Liste I mit Vorschlägen der Verwaltung zur Entscheidung vor.

 

Eine endgültige Regelung über die Verteilung der Mittel durch das Land

ist frühestens Mitte April zu erwarten, da der Landtag des Landes Sachsen - Anhalt am 08.04.2009 über den Nachtragshaushalt einschließlich der Mittel aus dem Konjunkturprogramm entscheidet.

 

Auf Grund der Tatsache, dass in diesem Jahr die Sommerferien bereits am 25.06. beginnen, müssen die Leistungen für die Baumaßnahmen an Schulen spätestens bis Mitte April beauftragt werden, um den bauausführenden Firmen ausreichend Zeit zu gewähren, die erforderlichen Materialien zu beschaffen.

 

Dieser Zeitplan ist voraussichtlich auch bei Einberufung des Kreisausschusses ohne Ladungsfrist nicht einzuhalten.

 

Zur Verfahrensbeschleunigung wird der Landrat ermächtigt, abweichend von den Regelungen in § 5 Abs. 6 Ziffer 5 der Hauptsatzung des Landkreises Börde, für die in der Liste I enthaltenen Maßnahmen, bei Vergaben von Leistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) soweit die Auftragssumme im Einzelfall 100.000 EUR übersteigt, die Vergabeentscheidung anstelle des Kreisausschusses zu treffen.

 

Die Beauftragung des Landrates ist erforderlich, um eine ordnungsgemäße und  frühestmögliche Durchführung der Maßnahmen zu sichern.

 

Der Kreisausschuss wird in der jeweils nächsten Sitzung über die getroffenen Vergabeentscheidungen des Landrates informiert.