Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Zur Gewährleistung
der sach- und fristgerechten
Durchführung von investiven Maßnahmen, die nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz
und landesrechtlichen Regelungen gefördert werden, wird der Landrat beauftragt, -
über
Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zu
entscheiden und -
den
Kreisausschuss über die Entscheidungen zu unterrichten. Die
Beauftragung erfolgt abweichend von § 5 Abs. 6 Ziffer 5 der Hauptsatzung des
Landkreises Börde und ungeachtet sonstiger Rechtsvorschriften. Sachdarstellung,
Begründung: Der
Landkreis Börde erhält voraussichtlich Zuwendungen aus Mitteln des Gesetzes zur
Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder für Investitionen
an Schulen im Jahr 2009 in Höhe von ca. 2,9 Mio. EUR Zur
Verwendung der Mittel liegt dem Kreisausschuss und dem Kreistag die Liste I mit
Vorschlägen der Verwaltung zur Entscheidung vor. Eine
endgültige Regelung über die Verteilung der Mittel durch das Land ist
frühestens Mitte April zu erwarten, da der Landtag des Landes Sachsen - Anhalt
am 08.04.2009 über den Nachtragshaushalt einschließlich der Mittel aus dem
Konjunkturprogramm entscheidet. Auf Grund
der Tatsache, dass in diesem Jahr die Sommerferien bereits am 25.06. beginnen,
müssen die Leistungen für die Baumaßnahmen an Schulen spätestens bis Mitte
April beauftragt werden, um den bauausführenden Firmen ausreichend Zeit zu
gewähren, die erforderlichen Materialien zu beschaffen. Dieser
Zeitplan ist voraussichtlich auch bei Einberufung des Kreisausschusses ohne
Ladungsfrist nicht einzuhalten. Zur
Verfahrensbeschleunigung wird der Landrat ermächtigt, abweichend von den
Regelungen in § 5 Abs. 6 Ziffer 5 der Hauptsatzung des Landkreises Börde, für
die in der Liste I enthaltenen Maßnahmen, bei Vergaben von Leistungen nach der
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) soweit die Auftragssumme
im Einzelfall 100.000 EUR übersteigt, die Vergabeentscheidung anstelle des
Kreisausschusses zu treffen. Die
Beauftragung des Landrates ist erforderlich, um eine ordnungsgemäße und frühestmögliche Durchführung der Maßnahmen zu
sichern. Der
Kreisausschuss wird in der jeweils nächsten Sitzung über die getroffenen
Vergabeentscheidungen des Landrates informiert. |
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