Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 21208.94000 – Sekundarschule „Karl Liebknecht“, Sanierung Turnhalle, 1. BA Sozialtrakt – in Höhe von 145.000 Euro zu. Sachdarstellung,
Begründung: Der
Kreistag ist gemäß § 33 Abs. 2 i. V. m. § 33 Abs. 3 Nr. 4 Landkreisordnung Land
Sachsen-Anhalt (LKO LSA) und § 5 Abs. 6 Punkt 3 der Hauptsatzung des
Landkreises Börde zuständig für die Zustimmung zu erheblichen über- und
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, deren Höhe im Einzelfall 100.000
Euro übersteigen. Im
Haushaltsplan 2009 sind in der Haushaltsstelle 21208.94000 –
Sekundarschule „Karl Liebknecht“ Haldensleben – finanzielle
Mittel für die Sanierung des Sozialtraktes der Sporthalle (1. Bauabschnitt) in
Höhe von 410.000 Euro veranschlagt. Im
Rahmen der Planungsleistungen wurden tiefgründigere Bauzustandsuntersuchungen
an der baulichen Anlage und an den technischen Ausrüstungen vorgenommen. Die
auf dieser Grundlage festgestellten Baukosten belaufen sich nunmehr auf
insgesamt etwa 555.000 Euro, wodurch sich ein finanzielles Defizit von 145.000
Euro ergibt. Abweichend von den bisherigen Planungsansätzen werden
zur Gewährleistung einer langfristigen Stand- und Funktionssicherheit des
Gebäudes auf Grund der Baugrundverhältnisse zusätzliche Maßnahmen unbedingt
erforderlich, wie z. B. Abbruch aller nichttragenden Innenwände (vollständige
Entkernung), Abbruch aller Fußbodenaufbauten einschließlich des gesamten
Unterbetons, Nachverdichtung der anstehenden Auffüllungen mit leichtem
Verdichtungsgerät, Einbau einer mineralischen Tragschicht aus Brechkorngemisch,
Einbau einer bewehrten Fußbodenplatte aus Stahlbeton, die mit den tragenden
Querwänden verdübelt werden muss und Einbau der funktionsbedingten
Fußbodenaufbauten einschließlich Dämmschichten gemäß EnEV, wodurch gleichzeitig
eine wesentlich bessere Energieeffizienz erreicht wird. Des Weiteren sind die bisherigen Vorplanungen lediglich
vom Ersatz der gegenwärtig vorhandenen Elektroinstallationen wie
Gebäudeeinspeisung, Hauptverteilung, Beleuchtung einschließlich Kabel- und
Leistungsführungen etc. ausgegangen. Auf Grund der neueren brand- und
sicherheitstechnischen Anforderungen sowie im Hinblick auf die Gewährleistung
eines modernen Schulbetriebes werden diesbezüglich jedoch Zusatzleistungen
erforderlich (bspw. Sicherheitsbeleuchtungsanlage in den Flucht- und
Rettungswegen mit Zentralbatterieanlage in einem separaten Raum,
Potentialausgleich mit Überspannungsschutz in Verbindung mit Blitzschutzanlage,
Telekommunikationsanlage, Türsprechanlage, Uhrenanlage, Hausalarmierungsanlage
und Beschallungsanlage). Die
überplanmäßige Ausgabe ist aus den vorgenannten Gründen unabweisbar. Für die
Deckung stehen Mittel aus der allgemeinen Rücklage zur Verfügung. Anlagen: |
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