Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 326/III/2009  

 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgabe in der HHst. 21208.94000
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Witzel
Hoeft
Bäker
Federführend:Dezernat III Beteiligt:Finanzverwaltungsamt
Bearbeiter/-in: Bohnet, Anja   
Beratungsfolge:
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
01.04.2009 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
08.04.2009 
19. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (326/III/2009)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
15.04.2009 
10. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (326/III/2009)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 21208.94000 – Sekundarschule „Karl Liebknecht“, Sanierung Turnhalle, 1. BA Sozialtrakt – in Höhe von 145.000 Euro zu.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag ist gemäß § 33 Abs. 2 i. V. m. § 33 Abs. 3 Nr. 4 Landkreisordnung Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) und § 5 Abs. 6 Punkt 3 der Hauptsatzung des Landkreises Börde zuständig für die Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, deren Höhe im Einzelfall 100.000 Euro übersteigen.

 

Im Haushaltsplan 2009 sind in der Haushaltsstelle 21208.94000 – Sekundarschule „Karl Liebknecht“ Haldensleben – finanzielle Mittel für die Sanierung des Sozialtraktes der Sporthalle (1. Bauabschnitt) in Höhe von 410.000 Euro veranschlagt.

 

Im Rahmen der Planungsleistungen wurden tiefgründigere Bauzustandsuntersuchungen an der baulichen Anlage und an den technischen Ausrüstungen vorgenommen. Die auf dieser Grundlage festgestellten Baukosten belaufen sich nunmehr auf insgesamt etwa 555.000 Euro, wodurch sich ein finanzielles Defizit von 145.000 Euro ergibt.

 

Abweichend von den bisherigen Planungsansätzen werden zur Gewährleistung einer langfristigen Stand- und Funktionssicherheit des Gebäudes auf Grund der Baugrundverhältnisse zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich, wie z. B. Abbruch aller nichttragenden Innenwände (vollständige Entkernung), Abbruch aller Fußbodenaufbauten einschließlich des gesamten Unterbetons, Nachverdichtung der anstehenden Auffüllungen mit leichtem Verdichtungsgerät, Einbau einer mineralischen Tragschicht aus Brechkorngemisch, Einbau einer bewehrten Fußbodenplatte aus Stahlbeton, die mit den tragenden Querwänden verdübelt werden muss und Einbau der funktionsbedingten Fußbodenaufbauten einschließlich Dämmschichten gemäß EnEV, wodurch gleichzeitig eine wesentlich bessere Energieeffizienz erreicht wird.

 

Des Weiteren sind die bisherigen Vorplanungen lediglich vom Ersatz der gegenwärtig vorhandenen Elektroinstallationen wie Gebäudeeinspeisung, Hauptverteilung, Beleuchtung einschließlich Kabel- und Leistungsführungen etc. ausgegangen. Auf Grund der neueren brand- und sicherheitstechnischen Anforderungen sowie im Hinblick auf die Gewährleistung eines modernen Schulbetriebes werden diesbezüglich jedoch Zusatzleistungen erforderlich (bspw. Sicherheitsbeleuchtungsanlage in den Flucht- und Rettungswegen mit Zentralbatterieanlage in einem separaten Raum, Potentialausgleich mit Überspannungsschutz in Verbindung mit Blitzschutzanlage, Telekommunikationsanlage, Türsprechanlage, Uhrenanlage, Hausalarmierungsanlage und Beschallungsanlage).

 

Die überplanmäßige Ausgabe ist aus den vorgenannten Gründen unabweisbar. Für die Deckung stehen Mittel aus der allgemeinen Rücklage zur Verfügung.

 

Anlagen:

Anlagen: