Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Die
Vorlage wurde von den Kreisausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen und zur
Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet. Beschlussvorschlag: Der
Kreisausschuss und der Kreistag beschließen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bei
Vorliegen der jeweiligen Fördervoraussetzungen und Sicherung der
Gesamtfinanzierung die Realisierung der in der Maßnahmeliste I enthaltenen
Vorhaben aus Mitteln des Konjunkturpaketes II. Der Landrat
wird ermächtigt, bei einer Änderung der Fördersumme Änderungen im Rahmen der
beschlossenen Maßnahmen vorzunehmen, um die Fördermittel zeitnah und
vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. |
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