Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf beigefügte „Satzung des
Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die
Kreisvolkshochschulen“ Sachdarstellung,
Begründung: Die bestehenden Rechtsgrundlagen über die Gebührenerhebungen für die Kreisvolkshochschulen werden durch eine einheitliche Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Kreisvolkshochschulen abgelöst. Dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Besucher der Kreisvolkshochschulen wird somit Rechnung getragen. Die Erarbeitung der
vorliegenden Satzung wurde in Abstimmung mit den Volkshochschulleitern
vorgenommen. Sie regelt den Geltungsbereich, den Maßstab und die Gebührenhöhe,
den Gebührenschuldner, die Entstehung, die Fälligkeit und Zahlung der Gebühren,
die Billigkeitsmaßnahmen, die Gebührenermäßigungen. Aus der Anlage 1
„Gebührenvergleich alt - neu“ werden die grundlegenden Unterschiede
der Fachbereiche und Gebühren beider Einrichtungen deutlich. Die Anlage 2
„Gebührenvergleich der Volkshochschulen“ gibt einen Überblick über
die Gebühren anderer Einrichtungen des Jahres 2008 in Sachsen-Anhalt. In
Zusammenarbeit mit den Volkhochschulleitern wurden nach Kompromissen gesucht,
die für beide Einrichtungen tragbar erscheinen und die bei der Kursplanung
Handlungsspielräume einräumt. Die Gebühren haben somit Auswirkungen auf das Zustandekommen
von Kursen und damit auch auf die Einnahmen der Einrichtungen und die anteilige
Landesförderung. Grundlage für die Förderung des Landes bilden die sogenannten
anerkannten Unterrichtsstunden. Das Erreichen von momentan 3.001 anerkannten
Unterrichtstunden ist Vorbedingung für eine Förderung. Für 3.001 bis 6.000
Unterrichtsstunden werden 17,00 EUR je Stunde gewährt. Die Förderung beider
Einrichtungen liegt erfahrungsgemäß zwischen 50.000 - 65.000 EUR je Schule. Die
Frage, welche Unterrichtstunden anerkannt werden, ändert sich allerdings
jährlich. In Anlage 3
„Vergleich Kurse, Unterrichtstunden und Teilnehmer 2006
–2008“ wird ein Überblick über die Arbeit und Nutzung der
Kreisvolkshochschulen gegeben. Die Anlage 4
„Kostendeckung der Kreisvolkshochschulen in den Jahren 2006 –2008
(Ist)“ gibt Aufschluss über die Entwicklung der Einnahmen inkl. der
Landesförderung, die Ausgaben und den Zuschuss des Landkreises für die
Kreisvolkhochschulen des Landkreises Börde. Durchschnittlich wurden über die
Gebühreneinnahmen und die damit verbundene Landesförderung durchschnittlich 51
% der Gesamtkosten getragen. Der Landkreis Börde bezuschusste die Arbeit der
Volkshochschulen in den letzten 3 Jahren durchschnittlich mit 49 %. Mit dem vorgelegten
Satzungsentwurf wird davon ausgegangen, dass vorbehaltlich einer stetigen
Landesförderung und einer gleichbleibenden qualitativen und quantitativen
Arbeit der Einrichtungen, der durchschnittliche Kostendeckungsgrad weiterhin
erreicht werden kann. Als Anlage 5 werden die bestehenden Rechtgrundlagen über die
Gebührenerhebungen für die Kreisvolkshochschulen der
Altkreise beigefügt. Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen: 1 - Gebührenvergleich alt - neu 2 - Gebührenvergleich der Volkshochschulen 3 - Vergleich Kurse, Unterrichtstunden und Teilnehmer 2006
–2008 4 - Kostendeckung der Kreisvolkshochschulen in den Jahren 2006
–2008 (Ist) 5 - Rechtgrundlagen über
die Gebührenerhebungen für die KVHS der Altkreise |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||