Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 308/40/2009  

 
 
Betreff: Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Kreisvolkshochschulen (Gebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Baumeister
Schulze, H.
Hoeft
Federführend:Schul- und Kulturamt Bearbeiter/-in: Baumeister, Andreas
Beratungsfolge:
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
01.04.2009 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
08.04.2009 
19. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (308/40/2009)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
15.04.2009 
10. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (308/40/2009)
Anlagen:
Anlage 1 Gebührenvergleich KVHS alt neu
Anlage 2 Gebührenvergleich der KVHS
Anlage 3 Vergleich Stunden-Kurse-Besucher 2006-2008
Anlage 4 Kostendeckung KVHS 2006- 2008 (IST)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf beigefügte „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Kreisvolkshochschulen“

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Die bestehenden Rechtsgrundlagen über die Gebührenerhebungen für die Kreisvolkshochschulen werden durch eine einheitliche Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Kreisvolkshochschulen abgelöst.

 

Dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Besucher der Kreisvolkshochschulen wird somit Rechnung getragen.

 

Die Erarbeitung der vorliegenden Satzung wurde in Abstimmung mit den Volkshochschulleitern vorgenommen. Sie regelt den Geltungsbereich, den Maßstab und die Gebührenhöhe, den Gebührenschuldner, die Entstehung, die Fälligkeit und Zahlung der Gebühren, die Billigkeitsmaßnahmen, die Gebührenermäßigungen.

Aus der Anlage 1 „Gebührenvergleich alt - neu“ werden die grundlegenden Unterschiede der Fachbereiche und Gebühren beider Einrichtungen deutlich. Die Anlage 2 „Gebührenvergleich der Volkshochschulen“ gibt einen Überblick über die Gebühren anderer Einrichtungen des Jahres 2008 in Sachsen-Anhalt. In Zusammenarbeit mit den Volkhochschulleitern wurden nach Kompromissen gesucht, die für beide Einrichtungen tragbar erscheinen und die bei der Kursplanung Handlungsspielräume einräumt. Die Gebühren haben somit Auswirkungen auf das Zustandekommen von Kursen und damit auch auf die Einnahmen der Einrichtungen und die anteilige Landesförderung. Grundlage für die Förderung des Landes bilden die sogenannten anerkannten Unterrichtsstunden. Das Erreichen von momentan 3.001 anerkannten Unterrichtstunden ist Vorbedingung für eine Förderung. Für 3.001 bis 6.000 Unterrichtsstunden werden 17,00 EUR je Stunde gewährt. Die Förderung beider Einrichtungen liegt erfahrungsgemäß zwischen 50.000 - 65.000 EUR je Schule. Die Frage, welche Unterrichtstunden anerkannt werden, ändert sich allerdings jährlich.

In Anlage 3 „Vergleich Kurse, Unterrichtstunden und Teilnehmer 2006 –2008“ wird ein Überblick über die Arbeit und Nutzung der Kreisvolkshochschulen gegeben.

Die Anlage 4 „Kostendeckung der Kreisvolkshochschulen in den Jahren 2006 –2008 (Ist)“ gibt Aufschluss über die Entwicklung der Einnahmen inkl. der Landesförderung, die Ausgaben und den Zuschuss des Landkreises für die Kreisvolkhochschulen des Landkreises Börde. Durchschnittlich wurden über die Gebühreneinnahmen und die damit verbundene Landesförderung durchschnittlich 51 % der Gesamtkosten getragen. Der Landkreis Börde bezuschusste die Arbeit der Volkshochschulen in den letzten 3 Jahren durchschnittlich mit 49 %.

Mit dem vorgelegten Satzungsentwurf wird davon ausgegangen, dass vorbehaltlich einer stetigen Landesförderung und einer gleichbleibenden qualitativen und quantitativen Arbeit der Einrichtungen, der durchschnittliche Kostendeckungsgrad weiterhin erreicht werden kann.

Als Anlage 5 werden die bestehenden Rechtgrundlagen über die Gebührenerhebungen für die Kreisvolkshochschulen der Altkreise beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

    

 

 

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen    

Gesamtkosten der Maßnahme      Jährliche Folgekosten  Mittel bereits geplant    Haushaltsstelle/-n      

                                                                       

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

1 - Gebührenvergleich alt - neu

2 - Gebührenvergleich der Volkshochschulen

3 - Vergleich Kurse, Unterrichtstunden und Teilnehmer 2006 –2008

4 - Kostendeckung der Kreisvolkshochschulen in den Jahren 2006 –2008 (Ist)

5 - Rechtgrundlagen über die Gebührenerhebungen für die KVHS der Altkreise

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Gebührenvergleich KVHS alt neu (6 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Gebührenvergleich der KVHS (7 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Vergleich Stunden-Kurse-Besucher 2006-2008 (3 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Kostendeckung KVHS 2006- 2008 (IST) (7 KB)