Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Überplanmäßige Ausgabe in der HHst. 21208.94000  

 
 
19. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.5 Beschluss:326/III/2009
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 08.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:10
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
326/III/2009 Überplanmäßige Ausgabe in der HHst. 21208.94000
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Witzel
Hoeft
Bäker
Federführend:Dezernat III Beteiligt:Finanzverwaltungsamt
Bearbeiter/-in: Bohnet, Anja   

Herr Schmidt stellt fest, dass sich die Vorlagen für überplanmäßige Ausgaben häufen

Herr Schmidt stellt fest, dass sich die Vorlagen für überplanmäßige Ausgaben häufen.

 

Herr Hoeft begründete die überplanmäßige Ausgaben mit der Sanierung der Sporthalle der Sekundarschule „Karl Liebknecht“ wie folgt:

 

  • Das Baugrund- und Statikgutachten wurde erst nach Beschluss des Haushaltsplanes fertiggestellt, so dass die benötigten Mittel nicht in den Haushalt 2009 eingestellt und beschlossen werden konnten.

 

Herr Keindorff fragte an, ob für die Sanierung der Sporthalle nicht Mittel aus dem Konjunkturpaket II verwendet werden könnten.

 

Der Landrat informierte, dass für die Sporthalle Mittel für Malerarbeiten in den Haushalt eingestellt wurden. Baugrund- und Statikprobleme aber erst später auftraten. Die Maßnahme Sanierung Sporthalle Sekundarschule „Karl Liebknecht“ insgesamt eine Einheit bildet und nicht gesplittet werden kann. Auf Grund dieser Tatsache kann das Konjunkturpaket II nicht in Anspruch genommen werden.

 

Die Vorlage wurde von den Kreisausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen und zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 21208.94000 – Sekundarschule „Karl Liebknecht“, Sanierung Turnhalle, 1. BA Sozialtrakt – in Höhe von 145.000 Euro zu.