Der
Kreisausschuss und der Kreistag beschließen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bei
Vorliegen der jeweiligen Fördervoraussetzungen und Sicherung der
Gesamtfinanzierung die Realisierung der in der Maßnahmeliste I enthaltenen
Vorhaben aus Mitteln des Konjunkturpaketes II.
Der Landrat
wird ermächtigt, bei einer Änderung der Fördersumme Änderungen im Rahmen der
beschlossenen Maßnahmen vorzunehmen, um die Fördermittel zeitnah und
vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.
01.04.2009 - 5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde
Ö 5.2 -
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss und der Kreistag beschließen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bei
Vorliegen der jeweiligen Fördervoraussetzungen und Sicherung der
Gesamtfinanzierung die Realisierung der in der Maßnahmeliste I enthaltenen
Vorhaben aus Mitteln des Konjunkturpaketes II.
Der
Landrat wird ermächtigt, bei einer Änderung der Fördersumme Änderungen im
Rahmen der beschlossenen Maßnahmen vorzunehmen, um die Fördermittel zeitnah und
vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.
Frau Bäker informiert die Abgeordneten, dass bei der
Erarbeitung der Zahlen der günstigste Fall angenommen wird. Daraus resultieren
2,9 Mio € für den Landkreis.
Die Vorlage wird einstimmig bestätigt.
08.04.2009 - 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Ö 4.6 - zur Kenntnis genommen BESCHLUSS: 327/20/2009
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss und der Kreistag beschließen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bei
Vorliegen der jeweiligen Fördervoraussetzungen und Sicherung der
Gesamtfinanzierung die Realisierung der in der Maßnahmeliste I enthaltenen
Vorhaben aus Mitteln des Konjunkturpaketes II.
Der Landrat
wird ermächtigt, bei einer Änderung der Fördersumme Änderungen im Rahmen der
beschlossenen Maßnahmen vorzunehmen, um die Fördermittel zeitnah und
vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.
Der
Kreisausschuss und der Kreistag beschließen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bei
Vorliegen der jeweiligen Fördervoraussetzungen und Sicherung der
Gesamtfinanzierung die Realisierung der in der Maßnahmeliste I enthaltenen
Vorhaben aus Mitteln des Konjunkturpaketes II.
Der Landrat
wurde ermächtigt, bei einer Änderung der Fördersumme Änderungen im Rahmen der
beschlossenen Maßnahmen vorzunehmen, um die Fördermittel zeitnah und
vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
Ablehnung:keine
Enthaltung:keine
Die
Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 327/20/2009 erhoben.