Auf der Grundlage der als Anlage 2 im Entwurf (Stand: 06
Auf der Grundlage der als Anlage 2 im Entwurf (Stand:
06.12.2006) beigefügten “Kalkulationder Gebührensätze für die Erhebung
von Benutzungsgebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der
öffentlichen Einrichtung ,Abfallentsorgung‘ im Landkreis Ohrekreis ab dem
01.01.2007” beschließt der Kreistag die als Anlage 1 im Entwurf (Stand:
07.12.2006) beigefügte “Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis”
(Abfallgebührensatzung).
Herr Bredthauer weist noch mals darauf hin, dass TOP 12 und TOP 13
verschoben werden, auf die nächste Sitzung
Abstimmungsergebnis:
06.12.2006 - 4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis
Ö 4.5 -
Der Kreisausschuss beschloss die Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis
(Abfallgebührensatzung)
Der Kreistag beschloss die „Fünfte Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis
Ohrekreis“ (Abfallgebührensatzung)
Der Kreistag beschloss die “Fünfte Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im
Landkreis Ohrekreis” (Abfallgebührensatzung).
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig,
Ablehnung:keine,
Enthaltung:keine.
Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.:Abf/207/2006 erhoben.