Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der
Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Satzung des Landkreises Ohrekreis
über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung) (Entwurf; Stand:
17.11.2006). Sachdarstellung, Begründung: Die Prüfung der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Ohrekreis vom 04.05.2005, einschließlich der Ausschlussliste als Anlage zur Abfallentsorgungssatzung durch das Landesverwaltungsamt ergaben einige Beanstandungen. Die kritische Auseinandersetzung mit den im Anhörungsverfahren gegebenen Hinweise zeigte die Notwendigkeit einer vollständigen Überarbeitung der bisherigen Satzung. Die wesentlichen Änderungen sind: -
satzungsrechtliche und organisatorische Regelungen zur
Entsorgungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers für Bauabfälle
aus privaten Haushaltungen sowie -
Ausschluss der Entsorgungspflicht des
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers für Verpackungsabfälle, die der
Verpackungsverordnung unterliegen. Bestandteil dieser Vorlage ist: Anlage: Satzung des Landkreises über
die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung
– AES) Stand 17.11.2006 Anlagen:
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