Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Änderung der Benutzungsordnung für die Umladestation "Wolmirstedt"  

 
 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung"
TOP: Ö 14 Beschluss:156/2006/Abf
Gremium: 4. WP Eigenbetriebsausschuss Abfallentsorgung LK Ohrekreis Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20
Abf/341/2006 Änderung der Benutzungsordnung für die Umladestation "Wolmirstedt"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Betriebsleitung SBU
Einreicher:Böhnke
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Frau Peters erläutert die Vorlage

Frau Peters erläutert die Vorlage. Sie liegt den Mitgliedern mit ihrer Sachdarstellung und Begründung vor.

 

Sie weist darauf hin, dass die Positivliste der Umladestation gemäß der Aufforderung des Landesverwaltungsamtes und gemäß Genehmigungen angepaßt wurde.

Sie faßt die Änderungen zusammen:

 

            - Änderung der Positivliste

            - Preisanpassung ab 01.01.2007

                 (Anlieferung a. d. Kleinannahmestelle - siehe Punkt 6 der Benutzungsordnung-Anlieferungszeit)

 

Dr. Schuster stellt folgende Frage: Besteht die Möglickeit Sperrabfall auch kostenlos zur Umladestation zu bringen.

 

Frau Peters antwortet: Bei einer Anlieferung von Sperrabfallmengen/Abfall zur Verwertung bis zu 200 kg Abfall auf die Sortieranlage wird dieser, soweit es Abfall aus privaten Haushaltungen ist, kostenlos angenommen.

Handelt es sich dabei um Abfall zur Beseitigung, wird er auf der Umladestation kostenpflichtig angenommen.

 

Der Ausschuss beschließt die als Anlage beigefügte „Änderung der Benutzungsordnung für die Umladestation Wolmirstedt (Entwurf; Stand 24

Der Ausschuss beschließt die als Anlage beigefügte “Änderung der Benutzungsordnung für die Umladestation Wolmirstedt (Entwurf; Stand 24.11.2006)

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   acht

Ablehnung:      keine

Enthaltung:      eine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.: 156/2000/Abf erhoben.