Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag beschließt
die als Anlage beigefügte “Änderung der Benutzungsordnung für die
Umladestation Wolmirstedt (Entwurf; Stand 24.11.2006). Sachdarstellung, Begründung: Seit der
Schließung der Abfallentsorgungsanlagen Haldensleben und Loitsche wird ein Teil
der Aufgaben des Landkreises Ohrekreis als Träger der öffentlich-rechtlichen
Abfallentsorgung durch die Errichtung und Betreibung einer Umladestation im
Landkreis Ohrekreis wahrgenommen. Mit der
Errichtung und Betreibung der Umladestation wurde die
Abfallentsorgungsgesellschaft “Untere Ohre” mbH Wolmirstedt (AEG)
gemäß § 16 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes beauftragt. Die Betreibung
der Umladestation durch die AEG erfolgt auf der Grundlage und nach Maßgabe der
Benutzungsordnung des Landkreises für die Umladestation
“Wolmirstedt”. Die Änderung
Abfallentsorgungssatzung, einschließlich des Abfallschlüsselverzeichnisses
(Anlage zur Abfallentsorgungssatzung) sowie die neue Kalkulation der Entgelte
für die Umladestation ab 2007 erfordern eine Anpassung der Benutzungsordnung
der Umladestation vom 06. Mai 2005. Die Anpassung
der Positivliste erfolgte in Abstimmung zu den Änderungen der Anlage zur
Abfallentsorgungssatzung. Bestandteile dieser Vorlage sind: Anlage 1: Erste Änderung der
Benutzungsordnung der Umladestation, gültig ab 01.01.2007 Anlage 2: Benutzungsordnung der Umladestation vom 06. Mai 2005 in der geänderten Fassung vom 14. Dezember 2006, gültig ab 01.01.2007- Entwurf vom 24.11.2006 Anlage
3: Benutzungsordnung der Umladestation vom 06. Mai 2005 Anlagen:
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