Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag beschließt die als Anlage
1 im Entwurf beigefügte “Konzeption für die Durchführung der
Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis ab dem 1. Januar 2007”. Sachdarstellung,
Begründung: 1. Der Kreistag hat in seinen Sitzungen am 04.05.2005 die “Konzeption für die Durchführung der Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis ab dem 01.06.2005” (Beschluss – Nr. Abf/113/2005) und am 01.04.2006 die geänderte “Konzeption” (Beschluss-Nr. Abf/170/2006) Beschlossen. Die “Konzeption” in der Änderungsfassung ist
als Anlage II beigefügt. 2. Mit Beschluss vom 11.10.2006 hat der Kreistag die Verwaltung u. a. beauftragt, abweichend von dem geltenden Kalkulationszeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2007 eine neue.Kalkulation bereits ab dem 01.01.2007 für den Zeitraum bis zum 31.12.2009 vorzulegen. 3. Grundlage der neuen Kalkulation ist eine geänderte “Konzeption”, die als Anlage I zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wird. Die geänderte “Konzeption” soll für den Zeitraum ab dem 01.01.2007 bis auf Weiteres gelten. Sie enthält folgende wesentliche Änderungen: a) Die voraussichtlich zu erwartenden Abfallmengen sind auf der Grundlage der Mengenentwicklung der Vorjahre neu ermittelt worden (s. Ziffer 1. Der geänderten “Konzeption”). b) Die Leistung “Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen im ECO-System” wird ab dem 01.01.2007 bis auf Weiteres eingestellt (s. Ziffer 2. b) der geänderten “Konzeption”). Das als Modelversuch zur Entsorgung von Siedlungsabfällen aus dem Wohngebiet Süplinger Berg in Haldensleben eingerichtete ECO-Entsorgungssystem hat aus verschiedenen Gründen nicht zu der angestrebten Verbesserung des Abfalltrennverhaltens geführt. Das Wohngebiet Süplinger Berg wird ab dem 01.01.2007 in einem weitern Modelversuch in MGB-Systemen entsorgt. c) Der Entsorgungsumfang wird ab dem 01.01.2007 um die Leistungen “Entsorgung von Altmetallen”, “Entsorgung von Bauabfällen” und “Entsorgung von Baum- und Strauchshnitt im Rahmen der Bioabfallentsorgung” erweitert (s. Ziffer 2.g),h), i) der geänderten “Konzeption”). Nach den bisherigen Erfahrungen besteht in der Bevölkerung offensichtlich ein Bedürfnis nach diesen zusätzlichen Entsorgungsleistungen. d) Möglichkeiten der Einrichtung von “Wertstoffhöfen”/”Annahmestellen” in Kooperation mit Gemeinden werden erneut untersucht (s. Ziffer 3. e) der geänderten “Konzeption”). Im Übrigen enhält die geänderte “Konzeption” die Streichung von mittlerweile durch Zeitablauf überholten Regelungen sowie redaktionelle Änderungen und Klarstellungen. |
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