Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag beschließt : 1.
Den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
“Abfallentsorgung” für das Wirtschaftsjahr 2007 bestehend aus: a) dem
Erfolgsplan, mit den Gesamteinnahmen in Höhe von 4.297.300 € und den
Gesamtausgaben in Höhe von 7.322.300 € (Anlage 1.1); b) dem
Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 17.000 € (Anlage
1.2); c) der
Stellenübersicht (Anlage 1.3). 2.
Im Wirtschaftsplan 2007 sind: a)
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen, b)
Verpflichtungsermächtigungen und c)
Kassenkredite nicht
vorgesehen. 3. Die
fünfjährige Finanzplanung des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung”,
beginnend mit dem Wirtschaftsplan 2006, bestehend aus: a)
dem Investitionsprogramm (Anlage 2.1) und b) dem
Finanzplan (Anlage 2.2). Sachdarstellung und Begründung: Gemäß § 15 EigBG hat der Eigenbetrieb vor Beginn des
Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der dem Haushaltsplan des
Landkreises beizufügen ist. Der Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes besteht aus dem Erfolgsplan
(Anlage 1.1), dem Vermögensplan (Anlage 1.2) und der
Stellenübersicht (Anlage 1.3). Im Erfolgsplan sind alle voraussehbaren Erträge und
Aufwendungen für das Jahr 2007 erfasst. Die veranschlagten Erträge und
Aufwendungen sowie die erheblichen Abweichungen gegenüber den Vorjahreszahlen
sind kurz erläutert. Bei den Erträgen handelt es sich um die Einnahmen aus den
Abfallentsorgungsgebühren, Einnahmen aus der Deponiegasverwertung, Einnahmen im
Rahmen gewerblicher Tätigkeit für die dualen Systeme sowie um Zinseinnahmen aus
der Rekultivierungsmittelverzinsung. Bei dem Planansatz von Einnahmen aus
Abfallentsorgungsgebühren wurde die Kalkulation zur Erhebung von
Benutzungsgebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen
Einrichtung Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis für die Jahre 2007 bis 2009
zu Grunde gelegt. Die im Vermögensplan dargestellten
Finanzierungsmittel (Einnahmen) und der Finanzierungsbedarf (Ausgaben) ergeben
sich aus der Vermögensentwicklung und der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes. Die Stellenübersicht enthält gemäß § 3 der
Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für Angestellte des
Eigenbetriebes. Zum Vergleich sind die Zahlen der im laufenden Wirtschaftsjahr
vorgesehenen und am 30. Juni tatsächlich besetzten Stellen angegeben. Neben dem Wirtschaftsplan hat der Eigenbetrieb gemäß § 65
LKO LSA i. V. m. § 98 GO LSA eine fünfjährige Finanzplanung vorzunehmen. Das
erste Planungsjahr der Finanzplanung besteht aus dem Investitionsprogramm
(Anlage 2.1) sowie dem Finanzplan (Anlage 2.2). Im Investitionsprogramm sind die geplanten
Investitionen und deren Deckungsmittel für einen Zeitraum von fünf Jahren
dargestellt. Verpflichtungsermächtigungen für den vorliegenden Planungszeitraum
bestehen nicht. Investitionsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken,
liegen ebenfalls nicht vor. Die Finanzplanung stellt eine Übersicht über die
Entwicklung der Finanzierungsmittel und des Finanzierungsbedarfes des
Eigenbetriebes sowie der Einnahmen und Ausgaben im Planungszheitraum dar. Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen: |
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