Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Auf der Grundlage der als Anlage 2 im Entwurf (Stand: 06.12.2006) beigefügten “Kalkulationder Gebührensätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ,Abfallentsorgung‘ im Landkreis Ohrekreis ab dem 01.01.2007” beschließt der Kreistag die als Anlage 1 im Entwurf (Stand: 07.12.2006) beigefügte “Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis” (Abfallgebührensatzung). Sachdarstellung, Begründung: Mit Beschluss vom 11.10.2006
(Beschluss-Nr. Frau/207/2006; siehe Anlage 3) hat der Kreistag die Verwaltung
beauftragt, für den Zeiraum ab dem 01.01.2007 bis zum 31.12.2009 eine neue
Abfallgebührenkalkulation und eine entsprechende Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung
vorzulegen. Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf
der Änderungssatzung beruht auf der als Anlage 2 beigefügten
Gebührenkalkulation. Die Gebührensatzung in der Fassung des Entwurfs der
Änderungssatzung liegt als Lesefassung (Anlage 4) bei. Entsprechend dem Beschluss des
Kreistages weisen die Kalkulation und der Satzungsentwurf deutliche
Gebührenverringerungen auf; eine Übersicht hierzu ist als Anlage 5 beigefügt. Der Satzungsentwurf enthält darüber
hinaus einige klarstellende und redaktionelle Änderungen. Anlagen: 1 Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis 2 Kalkulation der Gebührensätze 3 Beschluss Frau/2007/2006
(Gemeinsamer Antrag der Fraktionen des Kreistages) 4 Satzung des Landkreises Ohrekreis
über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung – Lesefassung
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