1.Der
Landkreis Ohrekreis schließt mit der Agentur für Arbeit Magdeburg die als
Anlage 3. im Entwurf (Stand : 26.02.2007) beigefügte ‚Ergänzende
Vereinbarung Nr. IV b gemäß § 20 Abs. 5 des Öffentlich-rechtlichen Vertrages
über die Bildung und Ausgestaltung der Arbeits-gemeinschaft “Job-Center der
Arbeitsgemeinschaft Ohrekreis” gemäß § 44 b des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 6. Dezember 2004”‘ vom 30.05.2005.
2.Der Landrat ist berechtigt, Änderungen des
Vereinbarungsentwurfs gemäß Ziffer 1. vorzu-nehmen, soweit die Änderungen
geringfügig sind, die wesentlichen Regelungsinhalte nicht betreffen und für das
Zustandekommen der Vereinbarung erforderlich sind.
1.Der
Landkreis Ohrekreis schließt mit der Agentur für Arbeit Magdeburg die
‚Ergänzende Vereinbarung Nr. IV b gemäß § 20 Abs. 5 des
Öffentlichrechtlichen Vertrages über die Bildung und Ausgestaltung der
Arbeitsgemeinschaft “Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Ohrekreis”
gemäß § 44 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 6. Dezember
2004‘ vom 30.05.2005.
2.Der Landrat ist berechtigt, Änderungen des
Vereinbarungsentwurfs gemäß Ziffer 1. vorzu-nehmen, soweit die Änderungen
geringfügig sind, die wesentlichen Regelungsinhalte nicht betreffen und für das
Zustandekommen der Vereinbarung erforderlich sind.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig.
Ablehnung:
Enthaltung:
Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.:DI/232/2007 erhoben.