Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - DI/387/2007  

 
 
Betreff: Änderung des Vertrages über die Bildung der ARGE "Job-Center Ohrekreis"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Hoeft
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut
Beratungsfolge:
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
07.03.2007 
15. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (DI/232/2007)

1

 

1.    Der Landkreis Ohrekreis schließt mit der Agentur für Arbeit Magdeburg die als Anlage 3. im Entwurf (Stand : 26.02.2007) beigefügte ‚Ergänzende Vereinbarung Nr. IV b gemäß § 20 Abs. 5 des Öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung und Ausgestaltung der Arbeits-gemeinschaft “Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Ohrekreis” gemäß § 44 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 6. Dezember 2004”‘ vom 30.05.2005.

 

2.    Der Landrat ist berechtigt, Änderungen des Vereinbarungsentwurfs gemäß Ziffer 1. vorzu-nehmen, soweit die Änderungen geringfügig sind, die wesentlichen Regelungsinhalte nicht betreffen und für das Zustandekommen der Vereinbarung erforderlich sind.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

- I. -

 

1.    Der Landkreis Ohrekreis und die Agentur für Arbeit Magdeburg haben am 06.12.2004 den Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Bildung und Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft “Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Ohrekreis” gemäß § 44 b des Zweiten Buches Sozial-gesetzbuch (SGB II) geschlossen.

 

            Der Vertrag sieht u.a. vor,

=     dass die Parteien eine Arbeitsgemeinschaft zur gemeinschaftlichen Wahrnehmung

(“gemeinschaftliche/integrierte Sachbearbeitung aus einer Hand”) von Aufgaben, die ihnen nach den Vorschriften des SGB II obliegen (Agentur : Gewährung von ALG II- und sonstige Leistungen, Landkreis : Gewährung von “Kosten der Unterkunft” und sonstige Leistungen),

=   dass der Landkreis von den Verwaltungsaufwendungen, die für die “gemeinschaftliche/ integrierte Sachbearbeitung aus einer Hand” entstehen, einen Anteil trägt, der dem Umfang der in seiner Zuständigkeit stehenden Aufgaben entspricht.

 

Der Vertrag sieht weiter vor, dass Einzelheiten, die die Vertragsdurchführung betreffen, gesondert in “Ergänzenden Vereinbarungen” geregelt werden.

 

2.    Agentur und Landkreis sind bei Abschluss des Vertrages aufgrund der seinerzeit verfügba-ren Daten davon ausgegangen, dass mit der Zur-Verfügung-Stellung von 10 Bediensteten im Wege der Abordnung dem Anteil der kreislichen Aufgaben an dem Gesamtumfang der durch die ARGE wahrzunehmenden Aufgaben entsprochen wird. Die für 10 Bedienstete entstehenden Personalkosten werden durch den Landkreis getragen.

 

       Darüber hinaus hat der Landkreis der ARGE weitere 27 Bedienstete im Wege der Abord-nung zur Erfüllung von Aufgaben der Agentur zur Verfügung gestellt; die hierfür dem Land-kreis entstehenden Personalkosten werden durch die Agentur erstattet.

 

3.    Auf der Grundlage des “Öffentlich-rechtlichen Vertrages” haben die Parteien am 30.05.2005 die als Anlage 1. beigefügte “Ergänzende Vereinbarung Nr.IV ...” geschlossen. Die “Ergän-zende Vereinbarung Nr.IV” sieht vor, dass der Landkreis sich an den Miet- und Mietneben-kosten (§ 1), an den Einrichtungs-, Ausstattungs- und Materialkosten (§ 2) und an den Kosten für die Nutzung von IT-Systemen (§ 3) im Verhältnis der Anzahl der für die Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellten (10) Bediensteten zur Gesamtanzahl der Bedien-steten der ARGE beteiligt.

 

       § 4 der “Ergänzenden Vereinbarung Nr.IV” bestimmt u.a.,

=     dass die in den §§ 1 bis 3 genannten Sachkosten in der entstandenen und nachgewie-senen Höhe verteilt werden (sog. “Spitzabrechnung”),

=     dass der Landkreis bis zur Feststellung und zum Nachweis der Sachkosten vorerst unter dem Vorbehalt der Verrechnung eine monatliche Sachkostenpauschale i.H.v. 9.070,00 € (10 x 907,00 €), später 9.037,70 € (10 x 903,77 €), leistet,

=      dass das Kostenerstattungsverfahren nach Spitzabrechnung gesondert geregelt wird.

 

 

 

- 3 -

 

 

4.    Ab März 2006 hat der Landkreis mehrfach um die Vorlage der Abrechnungsunterlagen zur Bestimmung seines Sachkostenanteils gebeten. Die Agentur hat hierzu mitgeteilt, dass eine Spitzabrechnung der Verwaltungsaufwendungen teilweise nicht, im Übrigen nur mit erheb-lichem Aufwand möglich sei.

 

Diese Aussage ist insofern plausibel, als im Hinblick auf die “integrierte Sachbearbeitung aus einer Hand” (Aufgaben des Bundes und des Landkreises werden durch Bedienstete der Agentur und Bedienstete Landkreises unabhängig von der abordnenden Behörde wahrge-nommen) eine Reihe von Kostenabrechnungen, insbesondere Kosten der Materialbeschaf-fung, der IT-Nutzung und sonstiger Dienstleistungen, durch die Bundesagentur für Arbeit zentral, ohne Aufschlüsselung von Kostenanteilen auf die einzelnen Agenturen oder ARGE’n, erfolgt ist.

 

       Nach einer im Juni 2006 von der Agentur für Arbeit vorgelegten – nicht in allen Positionen prüfbaren – Berechnung ergibt sich ein durchschnittlicher Kostensatz je Mitarbeiter je Monat von 1.033,28 €, der den Sachkostenpauschalsatz von 907,00 € bzw. 903,77 €, durchschnitt-lich 905,39 €, um 127,89 €, entsprechend ca. 14 %, übersteigt.

 

       Hierzu hat der Landkreis auf der Grundlage eines Vergleichs mit eigenen Verwaltungsauf-wendungen, eine – ebensowenig nachweisbare – Alternativberechnung mit geringeren Sachkostenanteilen angestellt; im Ergebnis erscheint hiernach jedenfalls die Pauschale von 907,00 € bzw. 903,77 € je Mitarbeiter und Monat gerechtfertigt, so dass der vergleichsweise auf eine Spitzabrechnung und eine ggf. sich ergebende Erstattungsforderung vertretbar ist.

 

 

- II. -

 

1.    Nachträgliche stichprobenartige Ermittlungen der Bundesagentur für Arbeit in den – als re-präsentativ angesehenen – Landkreisen Celle, Lüchow-Dannenberg und Uelzen haben er-geben, dass der Umfang der kommunalen Aufgaben, damit auch der hierfür entstehende Aufwand, wesentlich zugenommen hat. Detaillierte Untersuchungen und Nachweise für sämtliche Landkreise bzw. ARGE’n liegen nicht vor.

 

2.    Aufgrund der stichpunktartigen Ermittlungen hat sich der Bund Anfang Januar 2006 bereit erklärt, pauschal 87,4 % der gesamten Verwaltungsaufwendungen zu tragen, wenn der rest-liche Aufwand i.H.v. 12,4 % durch die kommunalen Träger übernommen werde.          Für den Fall, dass der kommunale Träger nicht bereit sei, der Pauschalregelung zuzustimmen, finde eine Abrechnung auf Basis einer qualifizierten Überprüfung des jeweiligen Aufgabenvolumens durch pauschalisierte Spitzabrechnung statt.

 

       Ermittlungen der Kreisverwaltung haben bestätigt, dass im Hinblick auf die integrierte Sach-bearbeitung eine exakte Trennung der Verwaltungsaufgaben und -aufwendungen nicht durchgängig möglich ist. Bei überschlägiger Betrachtung unter Verwendung vergleichbarer Daten von Nachbarlandkreisen und -ARGE’n ist anzunehmen, dass der entsprechend dem Aufgabenanteil des Landkreises zu tragende Finanzanteil 15 % des Gesamtumfangs errei-chen und übersteigen könnte.

 

 

 

 

- 4 -

 

 

3.       Die Agentur und die Kreisverwaltung haben sich für 2006 vergleichsweise auf einen kommu-nalen Finanzanteil (KFA) von 11,9 % geeinigt. In der Folge auf der Grundlage des Beschlus-ses des Kreistages vom 11.10.2006 (zu Vorlage 0DI/314/2006) die als Anlage 2 beigefügte ”Ergänzende Vereinbarung Nr. IV a ....” zustande gekommen.

 

Auf der Grundlage dieser Vereinbarung hat der Landkreis für 2006 einen ”kommunalen An-teil” i.H.v. 667.061,87 € getragen.

 

 

- III. -

 

1.    Mit Schreiben vom 28.12.2006 hat die Bundesagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Magde-burg mitgeteilt, der Bund wiederhole für 2007 sein Angebot, sich mit einem Anteil von
87,4 % an den Verwaltungsaufwendungen der ARGE’n zu beteiligen, wenn die Kommunen 12,6 % der Aufwendungen trügen. Einen darunter liegenden kommunalen Anteil – wie in Einzelfällen für 2006 vereinbart – könne der Bund allerdings nicht akzeptieren.

 

Durch Externe in einzelnen ARGEN’n durchgeführte Organisationsuntersuchungen hätten bestätigt, dass der tatsächliche kommunale Anteil in Abhängigkeit vom Optimierungspoten-zial für Organisations- und Prozessabläufe durchaus differenziert sein könne, in der Regel
aber deutlich über 12,6 % liege. Vor diesem Hintergrund stelle das Angebot des Bundes ein Entgegenkommen dar.

 

Sofern der kommunale Träger das Angebot des Bundes nicht akzeptieren könne, sei der tat-sächliche kommunale Anteil durch eine in der ARGE durchzuführende Organisationsunter-suchung zu ermitteln. Im Ergebnis der Untersuchung werde der ermittelte kommunale Anteil festgeschrieben, unabhängig davon, ob er höher oder niedriger ausfalle als das Angebot des Bundes.

 

Zusätzlich beabsichtige das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in einer repräsentati-ven Stichprobe in 24 ARGE’n mittels Multimomentaufnahme den sachgerechten kommuna-len Anteil ermitteln zu lassen. Es werde erwartet, dass hiermit ein für das gesamte Bundes-gebiet repräsentativer Referenzwert ermittelt werde, der sehr wahrscheinlich über 12,6 % liegen werde.

 

Die kommunalen Träger sind aufgefordert, bis zum 10.01.2007 mitzuteilen, ob das Angebot des Bundes angenommen werde und der kommunale Anteil für 2007 12,6 % betragen solle.

 

2.   Auf Nachfrage hat die Agentur für Arbeit Magdeburg am 01.02.2007 die Ergebnisse der bisher durchgeführten Organisationsuntersuchungen in anderen ARGEN mitgeteilt. Hiernach sind folgende kommunalen Anteile ermittelt worden :

            =          ARGE Schmalkalden-Meiningen                    12,70 %

            =          ARGE Suhl                                                                                          16,00 %

            =          ARGE Mansfelder Land                                                          weit über 12,6 %, daher 12,6 % akzeptiert

            =          ARGE Burgenlandkreis                                                           13,70 %

            =          ARGE Weißenfels                                                                  26,50 %

            =          ARGE Hameln-Pyrmont                                                         15,72 %

            =          ARGE Holzminden                                                                  24,36 %

            =          ARGE Schaumburg                                                                16,72 %.

 

- 5 -

 

 

3.   Die Kreisverwaltung hat nach wie vor Bedenken, die in den bisherigen Untersuchungen er-mittelten kommunalen Anteile ohne Weiteres auf die ARGE “Job-Center Ohrekreis” zu über-tragen.

 

Andererseits ist nicht zu belegen, dass für die ARGE “Job-Center Ohrekreis” ein geringerer kommunaler Anteil als 12,6 % angenommen werden muss.

 

Unter Berücksichtigung der erheblichen Zeitaufwandes für eine konkrete Untersuchung und des hohen Risikos, dass sich im Rahmen einer qualifizierten Überprüfung des tatsächlichen Aufgabenumfanges und Aufwandes für den Landkreis ein höherer kommunaler Anteil als 12,6 % ergeben kann, hält die Kreisverwaltung die Pauschalregelung für insgesamt noch vertretbar.

 

Nach Kenntnis der Kreisverwaltung haben die an ARGE’n beteiligten Kommunen in Sach-sen-Anhalt einen kommunalen Anteil von 12,6 % akzeptiert.

 

Die Kreisverwaltung ist allerdings der Auffassung, dass in die für 2007 zu treffende Regelung ein Vorbehalt aufzunehmen, wonach ein geringerer kommunaler Anteil als vereinbart gilt, wenn die angekündigten repräsentativen Untersuchungen einen derartigen geringeren reprä-sentativen Referenzwert ergeben.

 

Der – noch nicht endverhandelte – Entwurf einer Neuregelung für 2007 ist als Anlage 3 bei-gefügt.

 

4.   Der vom Landkreis für 2007 zu tragende kommunale Anteil wird 12,6 % des Gesamtverwal-tungsbudgets der ARGE i.H.v. 6.006.224,26 € = 756.784,26 € betragen. Im Vergleich zu dem für 2006 vereinbarten Anteil von 11,9 % (= 667.061,87 €) wird sich der Anteil um 89.722,39 € erhöhen.

 

5.   Die Einzelheiten der Verwaltungsbudgetplanung 2007 sind aus der als Anlage 4. beigefügten Gesamtübersicht ersichtlich.

 

 

 

Anlagen

 

Anlage 1 texterwähnt

Anlage 4 (nur in Papierform)

Anlagen:

 

Anlage 2

 

 

 

Ergänzende Vereinbarung Nr. IV a

gemäß § 20 Abs.5 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Bildung und Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft “Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Ohrekreis” gemäß § 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 6. Dezember 2004

 

 

 

§ 1

 

            Für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 30. Juni 2006 betrachten die Parteien die in
§ 4 Abs.1, 2 und 4 der Ergänzenden Vereinbarung Nr.IV vom 30. Mai 2005 vergleichsweise als erledigt. Insoweit sind wechselseitige Forderungen ausgeschlossen.

 

 

§ 2

 

            Für den Zeitraum vom 1. Juli 2006 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbaren die Parteien ge-mäß § 4 Abs.5 der Ergänzenden Vereinbarung Nr.IV vom 30. Mai 2005 vergleichsweise einen kommunalen Finanzierungsanteil in Höhe von 11,90 %, bezogen auf die Verwaltungsaufwen-dungen der ARGE “Job-Center Ohrekreis” nach Maßgabe der als Anlage und Vereinbarungsbe-standteil beigefügten Verwaltungsbudgetplanung 2006.

 

 

§ 3

 

            Im Übrigen bleibt die Ergänzende Vereinbarung Nr.IV vom 30. Mai 2005 unberührt.

 

 

 

Magdeburg, den                                                                      Haldensleben, den

 

Agentur für Arbeit Magdeburg                                     Landkreis Ohrekreis

 

 

Meyer                                                                                      Webel

Vorsitzender der Geschäftsführung                                       Landrat

 

 

 

 

 

 


Anlage 3

 

(Entwurf, Stand : 26.02.2007)

 

 

Ergänzende Vereinbarung Nr. IV b

gemäß § 20 Abs.5 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Bildung und Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft “Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Ohrekreis” gemäß § 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 6. Dezember 2004

 

 

 

§ 1

 

            Für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 betrachten die Parteien die in § 4 Abs.1, 2 und 4 der Ergänzenden Vereinbarung Nr.IV vom 30. Mai 2005 getroffenen Regelungen vergleichsweise als erledigt. Insoweit sind wechselseitige Forderungen ausge-schlossen.

 

 

§ 2

 

            Für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 vereinbaren die Parteien gemäß § 4 Abs.5 der Ergänzenden Vereinbarung Nr.IV vom 30. Mai 2005 vergleichsweise einen kommunalen Finanzierungsanteil in Höhe von 12,60 %, bezogen auf die Verwaltungsaufwen-dungen der ARGE “Job-Center Ohrekreis” nach Maßgabe der Verwaltungsbudgetplanung 2007.

 

 

§ 3

 

            Sofern der durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer repräsentativen Stichprobe über alle Cluster in 24 ARGE’n Deutschlands mittels Multimomentaufnahme ermittel-te sachgerechte kommunale Finanzierungsanteil unter dem in § 2 vereinbarten Anteil liegt, gilt der ermittelte sachgerechte kommunale Finanzierungsanteil für den in § 1 bestimmten Zeitraum als vereinbart.

 

 

§ 4

 

            Im Übrigen bleibt die Ergänzende Vereinbarung Nr. IV vom 30. Mai 2005 unberührt.

 

 

Magdeburg, den                                                                      Haldensleben, den

 

Agentur für Arbeit Magdeburg                                     Landkreis Ohrekreis

 

 

Meyer                                                                                      Webel

Vorsitzender der Geschäftsführung                                       Landrat