Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
1. Der
Landkreis Ohrekreis schließt mit der Agentur für Arbeit Magdeburg die als
Anlage 3. im Entwurf (Stand : 26.02.2007) beigefügte ‚Ergänzende
Vereinbarung Nr. IV b gemäß § 20 Abs. 5 des Öffentlich-rechtlichen Vertrages
über die Bildung und Ausgestaltung der Arbeits-gemeinschaft “Job-Center der
Arbeitsgemeinschaft Ohrekreis” gemäß § 44 b des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 6. Dezember 2004”‘ vom 30.05.2005. 2. Der Landrat ist berechtigt, Änderungen des
Vereinbarungsentwurfs gemäß Ziffer 1. vorzu-nehmen, soweit die Änderungen
geringfügig sind, die wesentlichen Regelungsinhalte nicht betreffen und für das
Zustandekommen der Vereinbarung erforderlich sind. Sachdarstellung, Begründung: - I. - 1. Der Landkreis Ohrekreis und die Agentur für
Arbeit Magdeburg haben am 06.12.2004 den Öffentlich-rechtlichen Vertrag über
die Bildung und Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft “Job-Center der
Arbeitsgemeinschaft Ohrekreis” gemäß § 44 b des Zweiten Buches Sozial-gesetzbuch
(SGB II) geschlossen. Der Vertrag sieht u.a. vor, = dass
die Parteien eine Arbeitsgemeinschaft zur gemeinschaftlichen Wahrnehmung (“gemeinschaftliche/integrierte Sachbearbeitung aus
einer Hand”) von Aufgaben, die ihnen nach den Vorschriften des SGB II
obliegen (Agentur : Gewährung von ALG II- und sonstige Leistungen, Landkreis :
Gewährung von “Kosten der Unterkunft” und sonstige Leistungen), = dass
der Landkreis von den Verwaltungsaufwendungen, die für die
“gemeinschaftliche/ integrierte Sachbearbeitung aus einer Hand”
entstehen, einen Anteil trägt, der dem Umfang der in seiner Zuständigkeit
stehenden Aufgaben entspricht. Der Vertrag sieht weiter vor, dass Einzelheiten, die die
Vertragsdurchführung betreffen, gesondert in “Ergänzenden Vereinbarungen”
geregelt werden. 2. Agentur und Landkreis sind bei Abschluss des
Vertrages aufgrund der seinerzeit verfügba-ren Daten davon ausgegangen, dass
mit der Zur-Verfügung-Stellung von 10 Bediensteten im Wege der Abordnung dem
Anteil der kreislichen Aufgaben an dem Gesamtumfang der durch die ARGE
wahrzunehmenden Aufgaben entsprochen wird. Die für 10 Bedienstete entstehenden
Personalkosten werden durch den Landkreis getragen. Darüber hinaus hat der Landkreis der ARGE
weitere 27 Bedienstete im Wege der Abord-nung zur Erfüllung von Aufgaben der
Agentur zur Verfügung gestellt; die hierfür dem Land-kreis entstehenden
Personalkosten werden durch die Agentur erstattet. 3. Auf der Grundlage des
“Öffentlich-rechtlichen Vertrages” haben die Parteien am 30.05.2005
die als Anlage 1. beigefügte “Ergänzende Vereinbarung Nr.IV ...”
geschlossen. Die “Ergän-zende Vereinbarung Nr.IV” sieht vor, dass
der Landkreis sich an den Miet- und Mietneben-kosten (§ 1), an den
Einrichtungs-, Ausstattungs- und Materialkosten (§ 2) und an den Kosten für die
Nutzung von IT-Systemen (§ 3) im Verhältnis der Anzahl der für die Erfüllung
seiner Aufgaben zur Verfügung gestellten (10) Bediensteten zur Gesamtanzahl der
Bedien-steten der ARGE beteiligt. § 4 der “Ergänzenden Vereinbarung
Nr.IV” bestimmt u.a., = dass die
in den §§ 1 bis 3 genannten Sachkosten in der entstandenen und nachgewie-senen
Höhe verteilt werden (sog. “Spitzabrechnung”), = dass der
Landkreis bis zur Feststellung und zum Nachweis der Sachkosten vorerst unter
dem Vorbehalt der Verrechnung eine monatliche Sachkostenpauschale i.H.v.
9.070,00 € (10 x 907,00 €), später 9.037,70 € (10 x 903,77
€), leistet, = dass das Kostenerstattungsverfahren nach
Spitzabrechnung gesondert geregelt wird. - 3 - 4. Ab März 2006 hat der Landkreis mehrfach um
die Vorlage der Abrechnungsunterlagen zur Bestimmung seines Sachkostenanteils
gebeten. Die Agentur hat hierzu mitgeteilt, dass eine Spitzabrechnung der
Verwaltungsaufwendungen teilweise nicht, im Übrigen nur mit erheb-lichem
Aufwand möglich sei. Diese Aussage ist insofern plausibel, als im Hinblick auf die
“integrierte Sachbearbeitung aus einer Hand” (Aufgaben des Bundes
und des Landkreises werden durch Bedienstete der Agentur und Bedienstete
Landkreises unabhängig von der abordnenden Behörde wahrge-nommen) eine Reihe
von Kostenabrechnungen, insbesondere Kosten der Materialbeschaf-fung, der
IT-Nutzung und sonstiger Dienstleistungen, durch die Bundesagentur für Arbeit
zentral, ohne Aufschlüsselung von Kostenanteilen auf die einzelnen Agenturen
oder ARGE’n, erfolgt ist. Nach einer im Juni 2006 von der Agentur
für Arbeit vorgelegten – nicht in allen Positionen prüfbaren –
Berechnung ergibt sich ein durchschnittlicher Kostensatz je Mitarbeiter je
Monat von 1.033,28 €, der den Sachkostenpauschalsatz von 907,00 €
bzw. 903,77 €, durchschnitt-lich 905,39 €, um 127,89 €,
entsprechend ca. 14 %, übersteigt. Hierzu hat der Landkreis auf der
Grundlage eines Vergleichs mit eigenen Verwaltungsauf-wendungen, eine –
ebensowenig nachweisbare – Alternativberechnung mit geringeren
Sachkostenanteilen angestellt; im Ergebnis erscheint hiernach jedenfalls die
Pauschale von 907,00 € bzw. 903,77 € je Mitarbeiter und Monat
gerechtfertigt, so dass der vergleichsweise auf eine Spitzabrechnung und eine
ggf. sich ergebende Erstattungsforderung vertretbar ist. - II. - 1. Nachträgliche stichprobenartige Ermittlungen
der Bundesagentur für Arbeit in den – als re-präsentativ angesehenen
– Landkreisen Celle, Lüchow-Dannenberg und Uelzen haben er-geben, dass
der Umfang der kommunalen Aufgaben, damit auch der hierfür entstehende Aufwand,
wesentlich zugenommen hat. Detaillierte Untersuchungen und Nachweise für
sämtliche Landkreise bzw. ARGE’n liegen nicht vor. 2. Aufgrund der stichpunktartigen Ermittlungen
hat sich der Bund Anfang Januar 2006 bereit erklärt, pauschal 87,4 % der
gesamten Verwaltungsaufwendungen zu tragen, wenn der rest-liche Aufwand i.H.v.
12,4 % durch die kommunalen Träger übernommen werde. Für den Fall, dass der kommunale Träger nicht bereit sei,
der Pauschalregelung zuzustimmen, finde eine Abrechnung auf Basis einer
qualifizierten Überprüfung des jeweiligen Aufgabenvolumens durch
pauschalisierte Spitzabrechnung statt. Ermittlungen der Kreisverwaltung haben
bestätigt, dass im Hinblick auf die integrierte Sach-bearbeitung eine exakte
Trennung der Verwaltungsaufgaben und -aufwendungen nicht durchgängig möglich
ist. Bei überschlägiger Betrachtung unter Verwendung vergleichbarer Daten von
Nachbarlandkreisen und -ARGE’n ist anzunehmen, dass der entsprechend dem
Aufgabenanteil des Landkreises zu tragende Finanzanteil 15 % des Gesamtumfangs
errei-chen und übersteigen könnte. - 4 - 3.
Die Agentur und
die Kreisverwaltung haben sich für 2006 vergleichsweise auf einen kommu-nalen
Finanzanteil (KFA) von 11,9 % geeinigt. In der Folge auf der Grundlage des
Beschlus-ses des Kreistages vom 11.10.2006 (zu Vorlage 0DI/314/2006) die als
Anlage 2 beigefügte ”Ergänzende Vereinbarung Nr. IV a ....”
zustande gekommen. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung hat der
Landkreis für 2006 einen ”kommunalen An-teil” i.H.v. 667.061,87
€ getragen. - III. - 1. Mit Schreiben vom 28.12.2006 hat die
Bundesagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Magde-burg mitgeteilt, der Bund
wiederhole für 2007 sein Angebot, sich mit einem Anteil von Durch
Externe in einzelnen ARGEN’n durchgeführte Organisationsuntersuchungen
hätten bestätigt, dass der tatsächliche kommunale Anteil in Abhängigkeit vom
Optimierungspoten-zial für Organisations- und Prozessabläufe durchaus
differenziert sein könne, in der Regel Sofern
der kommunale Träger das Angebot des Bundes nicht akzeptieren könne, sei der
tat-sächliche kommunale Anteil durch eine in der ARGE durchzuführende
Organisationsunter-suchung zu ermitteln. Im Ergebnis der Untersuchung werde der
ermittelte kommunale Anteil festgeschrieben, unabhängig davon, ob er höher oder
niedriger ausfalle als das Angebot des Bundes. Zusätzlich
beabsichtige das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in einer
repräsentati-ven Stichprobe in 24 ARGE’n mittels Multimomentaufnahme den
sachgerechten kommuna-len Anteil ermitteln zu lassen. Es werde erwartet, dass
hiermit ein für das gesamte Bundes-gebiet repräsentativer Referenzwert
ermittelt werde, der sehr wahrscheinlich über 12,6 % liegen werde. Die
kommunalen Träger sind aufgefordert, bis zum 10.01.2007 mitzuteilen, ob das
Angebot des Bundes angenommen werde und der kommunale Anteil für 2007 12,6 %
betragen solle. 2. Auf Nachfrage hat die Agentur für Arbeit
Magdeburg am 01.02.2007 die Ergebnisse der bisher durchgeführten
Organisationsuntersuchungen in anderen ARGEN mitgeteilt. Hiernach sind folgende
kommunalen Anteile ermittelt worden : = ARGE
Schmalkalden-Meiningen 12,70
% = ARGE
Suhl 16,00
% = ARGE
Mansfelder Land weit
über 12,6 %, daher 12,6 % akzeptiert = ARGE
Burgenlandkreis 13,70
% = ARGE
Weißenfels 26,50
% = ARGE
Hameln-Pyrmont 15,72
% = ARGE
Holzminden 24,36
% = ARGE
Schaumburg 16,72
%. - 5 - 3. Die Kreisverwaltung hat nach wie vor
Bedenken, die in den bisherigen Untersuchungen er-mittelten kommunalen Anteile
ohne Weiteres auf die ARGE “Job-Center Ohrekreis” zu über-tragen. Andererseits
ist nicht zu belegen, dass für die ARGE “Job-Center Ohrekreis” ein
geringerer kommunaler Anteil als 12,6 % angenommen werden muss. Unter
Berücksichtigung der erheblichen Zeitaufwandes für eine konkrete Untersuchung
und des hohen Risikos, dass sich im Rahmen einer qualifizierten Überprüfung des
tatsächlichen Aufgabenumfanges und Aufwandes für den Landkreis ein höherer
kommunaler Anteil als 12,6 % ergeben kann, hält die Kreisverwaltung die
Pauschalregelung für insgesamt noch vertretbar. Nach
Kenntnis der Kreisverwaltung haben die an ARGE’n beteiligten Kommunen in
Sach-sen-Anhalt einen kommunalen Anteil von 12,6 % akzeptiert. Die
Kreisverwaltung ist allerdings der Auffassung, dass in die für 2007 zu treffende
Regelung ein Vorbehalt aufzunehmen, wonach ein geringerer kommunaler Anteil als
vereinbart gilt, wenn die angekündigten repräsentativen Untersuchungen einen
derartigen geringeren reprä-sentativen Referenzwert ergeben. Der
– noch nicht endverhandelte – Entwurf einer Neuregelung für 2007
ist als Anlage 3 bei-gefügt. 4. Der vom Landkreis für 2007 zu tragende
kommunale Anteil wird 12,6 % des Gesamtverwal-tungsbudgets der ARGE i.H.v.
6.006.224,26 € = 756.784,26 € betragen. Im Vergleich zu dem für
2006 vereinbarten Anteil von 11,9 % (= 667.061,87 €) wird sich der Anteil
um 89.722,39 € erhöhen. 5. Die Einzelheiten der Verwaltungsbudgetplanung
2007 sind aus der als Anlage 4. beigefügten Gesamtübersicht ersichtlich. Anlagen Anlage 1 texterwähnt Anlage 4 (nur in Papierform) Anlage 2 Ergänzende Vereinbarung
Nr. IV a gemäß § 20 Abs.5 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags
über die Bildung und Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft “Job-Center
der Arbeitsgemeinschaft Ohrekreis” gemäß § 44b des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 6. Dezember 2004 § 1 Für
den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 30. Juni 2006 betrachten die Parteien
die in § 2 Für
den Zeitraum vom 1. Juli 2006 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbaren die
Parteien ge-mäß § 4 Abs.5 der Ergänzenden Vereinbarung Nr.IV vom 30. Mai 2005
vergleichsweise einen kommunalen Finanzierungsanteil in Höhe von 11,90 %,
bezogen auf die Verwaltungsaufwen-dungen der ARGE “Job-Center
Ohrekreis” nach Maßgabe der als Anlage und Vereinbarungsbe-standteil
beigefügten Verwaltungsbudgetplanung 2006. § 3 Im
Übrigen bleibt die Ergänzende Vereinbarung Nr.IV vom 30. Mai 2005 unberührt. Magdeburg, den Haldensleben,
den Agentur für Arbeit
Magdeburg Landkreis
Ohrekreis Meyer Webel Vorsitzender der
Geschäftsführung Landrat Anlage 3 (Entwurf, Stand :
26.02.2007) Ergänzende Vereinbarung
Nr. IV b gemäß § 20 Abs.5 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags
über die Bildung und Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft “Job-Center
der Arbeitsgemeinschaft Ohrekreis” gemäß § 44b des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 6. Dezember 2004 § 1 Für
den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 betrachten die
Parteien die in § 4 Abs.1, 2 und 4 der Ergänzenden Vereinbarung Nr.IV vom 30.
Mai 2005 getroffenen Regelungen vergleichsweise als erledigt. Insoweit sind
wechselseitige Forderungen ausge-schlossen. § 2 Für
den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 vereinbaren die
Parteien gemäß § 4 Abs.5 der Ergänzenden Vereinbarung Nr.IV vom 30. Mai 2005
vergleichsweise einen kommunalen Finanzierungsanteil in Höhe von 12,60 %, bezogen
auf die Verwaltungsaufwen-dungen der ARGE “Job-Center Ohrekreis”
nach Maßgabe der Verwaltungsbudgetplanung 2007. § 3 Sofern
der durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer
repräsentativen Stichprobe über alle Cluster in 24 ARGE’n Deutschlands
mittels Multimomentaufnahme ermittel-te sachgerechte kommunale
Finanzierungsanteil unter dem in § 2 vereinbarten Anteil liegt, gilt der
ermittelte sachgerechte kommunale Finanzierungsanteil für den in § 1 bestimmten
Zeitraum als vereinbart. § 4 Im
Übrigen bleibt die Ergänzende Vereinbarung Nr. IV vom 30. Mai 2005 unberührt. Magdeburg, den Haldensleben,
den Agentur für Arbeit
Magdeburg Landkreis
Ohrekreis Meyer Webel Vorsitzender der
Geschäftsführung Landrat |
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